Steuerlast 2018: Antizipieren, planen und böse Überraschungen vermeiden!
Steuerlast 2018: Antizipieren
Bei der Steuerlast werden alle Lebensumstände einer steuerpflichtigen natürlichen Person für einen bestimmten Steuerzeitraum berücksichtigt. Angesichts der progressiven Steuersätze, der einzelnen Einkommens- / Vermögensposten und Steuerabzügen bilden all diese Parameter eine wohl dosierte Mischung. Die daraus resultierende Steuerbelastung hingegen erweist sich oft als Überraschung und ist weniger das Ergebnis einer bewussten Planung.
Darüber hinaus kann eine falsche Vorausplanung auch zu finanziellen Problemen führen, nämlich dann wenn die Schlussrechnung für 2018 zu bezahlen ist. Bei einer Vorausplanung bis Jahresende ist es noch möglich, Anzahlungen anzupassen und bestimmte Massnahmen zur Verringerung der Steuerkosten zu treffen.
Was zählt, ist der Stand per 31. Dezember
Es sei vorab daran erinnert, dass die Situation des Steuerzahlers per 31. Dezember massgeblich für das gesamte Steuerjahr ist: Egal wann Ehe, Scheidung oder Geburt stattfinden: das jeweilige Ereignis gilt für den gesamten Zeitraum eines Jahres. Die Ehe hat somit den Nachteil, dass sie eine Kumulierung der Einkommen beider Ehepartner und damit im Prinzip eine Erhöhung des Steuersatzes für das ganze Jahr bewirkt. Eine Geburt oder ein Heranwachsender, für den man Freibeträge erhält, entfällt, gehören ebenfalls zu einer Reihe von Kriterien die zu mehr oder weniger Steuerabzügen führen.
Aussergewöhnliches Einkommen, aussergewöhnliche Steuerabzüge?
Auf der Einkommensseite erhöht sich durch plötzliche Mehreinnahmen wie Boni, variable Teile und andere Prämien nicht nur die Bemessungsgrundlage (d.h. die Gesamtsumme des steuerpflichtigen Einkommens), sondern auch der Gesamtsteuersatz, der allen Erträgen zugrunde gelegt wird. Die mit den Einkommen verbundenen Steuerabzüge, insbesondere Gehälter, sind hingegen nur beschränkt mit der Höhe dieser Einkommen verknüpft und in der Regel nach oben begrenzt. Anders gesagt, zusätzliches Einkommen führt nicht unbedingt zu entsprechend zusätzlichen Steuerabzügen.
Die Vermögenssteuer nicht vergessen!
Wie auch schon in unserem Newsletter vom Oktober 2017 erwähnt, kann sich die Vermögenssteuer je nach Wertzuwachs oder -verlust bestimmter Vermögenswerte, insbesondere von Wertpapieren nicht börsennotierter Unternehmen, plötzlich ändern. Bei einer zuverlässigen Schätzung der Steuerlast 2018 ist daher u. U. die Ergebnisentwicklung der Unternehmen, an denen Beteiligungen gehalten werden, zu berücksichtigen.
Immobilien, in guten wie in schlechten Zeiten
Bei Immobilien ist die Abzugsfähigkeit von Renovierungskosten im Allgemeinen eines der häufigsten Mittel zur Senkung der Steuerlast. Mit der Verteilung der Renovierungskosten auf mehrere Steuerperioden können die Auswirkungen von Abzügen auf die Gesamtsteuerbelastung maximiert werden. Renovierungskosten, die das Einkommen des Steuerzahlers übersteigen, sollten möglichst vermieden werden, weil das negative Einkommen nicht auf die nächste Steuerperiode angerechnet werden kann.
Umgekehrt können insbesondere umfangreiche Renovierungen zu folgenden beiden weniger erfreulichen Konstellationen führen:
- Die Steuerbehörde kann den Abzug von Renovierungskosten verweigern, wenn sie im Verhältnis zum anfänglichen Wert des Gebäudes und den Auswirkungen auf die Gebäudestruktur zu hoch sind. Dieser so genannte „globale“ Ansatz kann daher die steuerliche Situation für eine, aber meist für mehrere Steuerperioden vollständig umkehren, indem der gesamte Abzug der Renovierungskosten abgelehnt wird.
- Nach Renovierungen grösseren Umfangs kann die Steuereinschätzung in manchen Fällen neu berechnet werden. So könnte in diesem Fall die Vermögenssteuergrundlage betroffen sein (die heraufgesetzt würde).
Selbständige Erwerbstätigkeit, ungewiss bis zum letzten Moment
Für Selbständige bedeutet die Einschätzung der Steuerlast vor allem das Betriebseinkommen der selbständigen Tätigkeit zu antizipieren. Diese Prognose kann bis zu den letzten Tagen des Jahres kompliziert und ungewiss sein. Die Buchhaltung und damit die Vorbereitung der Jahresabschlüsse kann Selbständigen auch dann noch einige Möglichkeiten bieten, um ihre steuerliche Situation (Rückstellungen, Abschreibungen usw.) vor Abgabe der Steuererklärung zu verbessern.
Vorsorge: das i-Tüpfelchen
Bei der Steuerplanung spielt natürlich die Vorsorge eine entscheidende Rolle, da die Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast in der Schweiz im Allgemeinen recht begrenzt sind. Die bei den 2. und 3. Säulen geleisteten Beitragszahlungen sind nämlich zu 100% steuerlich absetzbar (bei der 3. Säule bis zu einer Obergrenze von 6 768 CHF für Arbeitnehmer und 33 840 CHF für Selbständige).
Die Vorsorge kann daher als „Gegengewicht“ zu den verschiedenen oben genannten Elementen dienen, die die Steuerlast erhöhen können. Eine gute Verwaltung der Vorsorgebeiträge vermeidet somit ein negatives steuerpflichtiges Einkommen und ermöglicht es den Steuerzahlern, ihre Steuern über mehrere Jahre auszugleichen.
Diese Vorsorge kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn die Beitragszahlungen bei der 2. und / oder 3. Säule noch vor dem 31. Dezember geleistet werden. Die Notwendigkeit, die aktuelle Steuerlast zu antizipieren, ist daher unerlässlich, um die eventuell wünschenswerten Vorsorgezahlungen zu planen und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass die Steuerlast 2018 eine „sanfte Landung“ wird.