Verrechnungspreise: erste Schritte hin zu mehr Steuertransparenz

Da innerhalb der gesetzlichen Frist das Referendum nicht ergriffen wurde, treten der Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte, das entsprechende Einführungsgesetz und die dazugehörige Verordnung zum 1. Dezember 2017 in Kraft.

In der Schweiz ansässige multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro (dies betrifft ca. 200 Konzerne) müssen somit für das Steuerjahr 2018 ihre ersten länderbezogenen Berichte erstellen. Ein erster Austausch mit den Partnerstaaten der Schweiz könnte im Jahr 2020 stattfinden.

Um unverhältnismässig hohe administrative Hürden für international operierende Schweizer Unternehmen zu begrenzen, haben die Schweizer Behörden auf Bestimmungen, die Unternehmen die Dokumentation konzerninterner Transaktionen obligatorisch vorschreiben, verzichtet. Dennoch scheint es unvermeidbar, dass es die Schweiz mittelfristig zur Auflage macht, eine Dokumentation der Verrechnungspreise zu erstellen (Erstellung eines «Master File» und eines «Local File»), wie dies in vielen anderen Ländern auch der Fall ist.

Wir beobachten in der Tat ein härteres Vorgehen der Schweizer und ausländischen Steuerbehörden in Bezug auf Verrechnungspreise. Unserer Meinung nach ist es ratsam, dieser steuerlichen Entwicklung vorzugreifen und sicherzustellen, dass die interne Dokumentation konzerninterner Transaktionen an die Entwicklung der auf internationaler Ebene verlangten Steuerstandards angepasst wird.

Ein Konzern kann die Einführung einer Dokumentation der Verrechnungspreise als Chance nutzen, die konzerninternen Geschäfte zu kritisch analysieren und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die konzerninternen Transaktionen an den fremdüblichen Preisen auszurichten und das Geschäftsmodell zu optimieren.

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