
Verrechnungspreise
Meistern Sie komplexe Herausforderungen bei der Verrechnungspreisgestaltung mit unserer globalen Expertise und gewährleisten Sie die Einhaltung von Vorschriften sowie die steuerliche Compliance auf internationaler Ebene
Neue Empfehlungen zu Verrechnungspreisen
Im Januar 2024 veröffentlichten die Schweizer Steuerbehörden zum ersten Mal spezifische Empfehlungen zu Verrechnungspreisen und markierten damit einen wichtigen Schritt in der Steuerregulierung des Landes. Sie wurden kürzlich durch eine von der Eidgenössichen Steuerverwaltung verfasste FAQ ergänzt.
Diese Richtlinien wurden mit dem Ziel entwickelt, die Transparenz zu erhöhen und eine gerechte Besteuerung der in der Schweiz tätigen Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig die Steuerpraktiken des Landes an internationale Standards, insbesondere an die der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anzupassen.
Zur Erinnerung: Verrechnungspreise beziehen sich auf die Preise, zu denen Unternehmen Transaktionen zwischen ihren verschiedenen Einheiten abwickeln, primär wenn diese in verschiedenen Steuergebieten ansässig sind. Diese Transaktionen können den Verkauf von Gütern, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Übertragung von geistigem Eigentum umfassen. Die Verrechnungspreisregeln sollen Unternehmen daran hindern, Gewinne künstlich von einer Rechtsordnung in eine andere zu verlagern, um ihre Steuerlast zu senken.
Die Verabschiedung spezifischer Empfehlungen zu Verrechnungspreisen durch die Schweizer Behörden zeigt ihr Engagement, die Integrität ihres Steuersystems zu bewahren und sich gleichzeitig an internationale Standards anzupassen. Die Empfehlungen stützen sich weitgehend auf die Verrechnungspreisgrundsätze und -richtlinien der OECD, die als weltweite Referenz in diesem Bereich anerkannt sind.
In Übereinstimmung mit den OECD-Richtlinien legen die neuen Schweizer Empfehlungen den Schwerpunkt auf die Notwendigkeit, Verrechnungspreise zu Marktkonditionen festzulegen, d.h. zu Preisen, die zwischen unabhängigen Parteien unter ähnlichen Bedingungen vereinbart worden wären. Die Empfehlungen gehen insbesondere darauf ein, wie dieser Grundsatz im Lichte von Vergleichbarkeitsanalysen und der Auswahl der geeignetsten Verrechnungspreismethode zu bewerten ist, und geben spezifische Empfehlungen für immaterielle Werte, konzerninterne Dienstleistungen und Finanztransaktionen. Was die beweiskräftige Dokumentation betrifft, so besteht in der Schweiz zwar keine Pflicht zur Erstellung eines Masterfiles und eines Localfiles (nur die länderweise Meldung - "Country-by-country report (CbCR)" - ist unter bestimmten Bedingungen obligatorisch), aber die in den Schweizer Steuergesetzen verankerte Kooperationspflicht zwingt die Steuerpflichtigen dazu, den "Arm's length"-Charakter ihrer Verrechnungspreise nachzuweisen. Daher ist eine Dokumentation, die den OECD-Grundsätzen entspricht, oft notwendig und empfehlenswert.
Die Schweizer Steuerbehörden betonen auch die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Verrechnungspreise. Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Geschäftstätigkeit ist es für die Länder von entscheidender Bedeutung geworden, zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen, um aggressive Steuerpraktiken aufzudecken und zu verhindern. Die neuen Empfehlungen zu Verrechnungspreisen in der Schweiz fördern somit die Transparenz und die Zusammenarbeit mit anderen Steuerjurisdiktionen gemäss den Grundsätzen, die im Inklusiven Rahmenwerk der OECD zur Bekämpfung der Erosion der Steuerbasis und grenzüberschreitenden Gewinnverlagerung (BEPS) festgelegt sind.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern ist es in der Schweiz möglich, die steuerlichen Folgen von Transaktionen oder einer bestimmten Verrechnungspreispolitik, die ein Steuerpflichtiger umsetzen möchte, im Voraus zu besprechen und zu beurteilen (Vorabbescheid oder Ruling). Die neuen Empfehlungen erläutern die Möglichkeiten eines solchen Rulings, indem die Verrechnungspreisanfrage den kantonalen und eidgenössischen Behörden vorgelegt wird. Steuerpflichtige haben so die Möglichkeit, ihre Verrechnungspreispolitik im Voraus mit den kantonalen und eidgenössischen Behörden zu besprechen.
Die Veröffentlichung der neuen Empfehlungen zu den Verrechnungspreisen in der Schweiz unterstreicht das Engagement der Steuerbehörden, eine faire und gerechte Besteuerung der in ihrem Gebiet tätigen Unternehmen zu gewährleisten. Durch die Anpassung an internationale Standards, insbesondere an die der OECD, stärkt die Schweiz ihren Ruf als verantwortungsvoller und transparenter Steuerstandort. Auch wenn diese Empfehlungen in der Schweiz nicht verbindlich sind, haben sie den Vorteil, dass sie klare Informationen über die Sicht der Schweizer Steuerbehörden auf die Anwendung von Verrechnungspreisen bei konzerninternen Transaktionen liefern. In der Schweiz tätigen Unternehmen wird nun dringend empfohlen, eine Verrechnungspreispolitik zu verfolgen, die mit der von den Schweizer Behörden empfohlenen Praxis übereinstimmt, und bei der Erfüllung der Melde- und Dokumentationspflichten umfassend zu kooperieren. Durch einen proaktiven und transparenten Ansatz bei der Verrechnungspreisgestaltung können Unternehmen nicht nur das Risiko einer Steuerberichtigung vermeiden, sondern auch dazu beitragen, das Vertrauen der Investorinnen und Investoren und Behörden in die Schweizer Wirtschaft zu stärken.
Angesichts der Ankündigung der neuen Empfehlungen zu Verrechnungspreisen in der Schweiz und der zunehmenden Bedeutung, die die Steuerbehörden diesem Bereich beimessen, sehen sich Schweizer Unternehmen mit einem sich verändernden steuerlichen Umfeld konfrontiert. Im Folgenden finden Sie einige Empfehlungen für Unternehmen, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen und sie zu erfüllen:
Durch die Befolgung dieser Empfehlungen können sich Schweizer Unternehmen besser auf die Herausforderungen der neuen Verrechnungspreisempfehlungen vorbereiten und ihre Steuerkonformität sicherstellen. Ein proaktiver und transparenter Ansatz bei den Verrechnungspreisen minimiert nicht nur das Risiko von Steuerkorrekturen, sondern stärkt auch den Ruf und die Glaubwürdigkeit der Unternehmen auf dem Schweizer und internationalen Markt.
Zusammenfassung
Schlussfolgernd lässt sich sagen, dass die Ankündigung der neuen Verrechnungspreisrichtlinien in der Schweiz einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der Schweizer Steuerlandschaft darstellt.
Für Schweizer Unternehmen stellen sie sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar. Sie erfordern eine gründliche Überprüfung der Verrechnungspreispolitik und eine sorgfältige Dokumentation, bieten aber auch die Möglichkeit, die Steuerkonformität und den Ruf der Unternehmen auf dem globalen Markt zu stärken.
Bei Mazars unterstützt Sie unser engagiertes Verrechnungspreis-Team in diesem komplexen Bereich mit einem pragmatischen und kollaborativen Ansatz.
Beitrag von Nathalie Pellanda Gaud und Edith Carla Toko
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