Einfuhren, welcher der französischen MWST unterliegen: Was sich ab dem 1. Januar 2022 ändert
Erhebung der französischen MWST bei Einfuhren
Dies führt zu einer Vereinfachung der Erhebung der MWST: Die MWST wird nun bei derselben Behörde angemeldet, deklariert und veranlagt. Die sogenannte «Direction générale des douanes et droits indirects» (DGDDI (französische Generaldirektion für Zölle und indirekte Steuern)) wird allerdings weiterhin für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage zuständig sein sowie für die Erhebung der MWST, wenn der Steuerschuldner nicht der MWST-Pflicht unterliegt. Des Weiteren behält das DGDDI die Zuständigkeit für bestimmte spezifische Transaktionen.
Diese Änderungen führen dazu, dass die MWST-Pflicht bei der Einfuhr ab dem Jahre 2022 für alle Unternehmen allgemein eingeführt wird sowohl für Steuerpflichtige und Nichtsteuerpflichtige, die über eine innergemeinschaftliche MWST-Identifikationsnr. verfügen.
Präzisierung der DGFiP zur Einfuhrsteuer
- Die Abrechnung und Zahlung der MWST wird direkt mit der Deklaration erfolgen, anstelle der Zollanmeldung. Dies ohne, dass es eines Liquiditätsvorschusses bedarf.
- Die Online-Deklaration wird bereits mit dem Betrag der zu erhebenden MWST ausgefüllt, basierend auf den Informationen, welche durch den Zoll gemeldet wurden. Dennoch sind folgende Punkte notwendig
a) die vorausgefüllten Beträge zu kontrollieren und bei Fehlern zu korrigieren;
b) die Abrechnung mit den nicht steuerbaren Leistungen für die MWST und dem Betrag der abzugsfähigen MWST auszufüllen.
Was sind die neuen Meldepflichten im Zusammenhang mit der Steuerschuld aufgrund der französischen MWST?
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