Steuervorlage 2017: Dringlichkeit

Bei der Vernehmlassung der neuen SV17 wurde erneut auf deren Dringlichkeit verwiesen. Dies aufgrund der Notwendigkeit die erforderlichen internationalen Anpassungen vorzunehmen und die neuen Massnahmen umzusetzen, damit die Attraktivität der Schweiz auf internationaler Ebene auch weiterhin bestehen bleibt. Nachdem der Entwurf USR III am 12. Februar 2017 vom Schweizer Volk abgelehnt wurde, hat der Bundesrat die Steuervorlage 17 am 6. September 2017 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung endete am 6. Dezember 2017.

Das Voranbringen der SV17 wird von sämtlichen Vertretern der Schweizer Wirtschaft als dringlich erachtet. Denn die Infragestellung der kantonalen Steuerstati, welche Begünstigungen auf internationaler Ebene vorsehen, beeinträchtigt die Attraktivität der Schweiz in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Zudem ist die Unternehmenssteuerreform für den Erhalt der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz unabdingbar, aufgrund des Trends hin zu einer Senkung der Unternehmenssteuer auf internationaler Ebene.

Aus der Vernehmlassung ergibt sich, dass es zahlreicher Kompromisse der verschiedenen Vertreter des Wirtschaftsstandorts Schweiz bedarf. Die ESTV macht deutlich, dass die Kantone, Städte und Gemeinden den Entwurf der SV17 vom 6. September 2017 weitestgehend unterstützen.

Nächste Schritte

Die Motion an das Parlament sollte im Frühjahr 2018 vorgebracht werden, damit die parlamentarischen Beratungen im Herbst 2018 abgeschlossen werden können. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Januar 2018 bestätigt, dass, sofern es nicht zu einem Referendum kommt, die ersten Massnahmen der SV17 im Jahr 2019 in Kraft treten könnten, wobei der Grossteil der Vorlage für 2020 vorgesehen ist.

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