Steuer Agenda – Verpassen Sie nicht diese Neuheiten!
Initiative für die Abschaffung der Genfer Gemeinde-Gewerbesteuer ("taxe professionnelle communale; TPC")
Das Initiativkomitee im Kanton Genf ist der Meinung, dass die TPC, welche in der Schweiz einzigartig ist und noch durch Napoleon eingeführt wurde, nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Aus diesem Grund fordert das Initiativkomitee die Abschaffung der TPC. Dies hat das Komitee, welches sich aus jung FDP, CVP, GLP und SVP zusammensetzt, durch eine entsprechende Initiative am 12. August 2021 lancieren.
Gemäss Initiativkomitee wird die TPC auf der Grundlage willkürlicher Kriterien (Miete, Umsatz und Anzahl der Beschäftigten) berechnet und ignoriert den vom Unternehmen erzielten Gewinn und damit seine tatsächliche finanzielle Situation. Daher wird ihre Abschaffung bis 2027 gefordert, um die Einführung einer noch zu definierenden Lösung für ein Ersatzbudget zu ermöglichen. Zurzeit wird die Initiative, durch den Genfer Staatsrat ablehnt. Grund für die Ablehnung ist, dass momentan eine umfassende Revision über die Kommunalbesteuerung im Kanton Genf im Gange ist, welche noch von der Steuerkommission des Grossen Rates geprüft wird.
Jüngste Änderungen im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer
Am 17. Dezember 2021 wurde die Revision des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Das Referendum wurde ergriffen und die Vorlage wird voraussichtlich im Herbst 2022 zur Abstimmung an die Urne kommen.
Ziel der Revision der Verrechnungssteuer ist die Förderung des Wirtschaftsstandorts Schweiz, dieser soll einerseits durch die Stärkung des Fremdkapitalmarktes, indem die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen abgeschafft wird (Ausnahme: Zinserträge aus Kundenguthaben an inländische natürliche Personen) und andererseits durch die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen attraktiver werden. Gerne verweisen wir Sie für weitere Informationen auf unseren Beitragzum Thema "Reform der Verrechnungssteuer: Stärkung des Schweizer Fremdkapitalmarktes".
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 eine weitere Änderung bei der Verrechnungssteuer beschlossen, welche das Meldeverfahren im Konzern betrifft und am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Im nationalen Kontext wird das Meldeverfahren neu ab einer Beteiligungsquote von 10% oder mehr zugelassen, statt wie bisher erst ab 20%. Im internationalen Kontext gilt die Genehmigung des Meldeverfahrens neu für 5 Jahre und nicht mehr nur 3 Jahre. Gerne verweisen wir Sie für weitere Informationen auf unseren Beitragzum Thema "Swiss Tax Alert Mai 2022: Änderung der Verrechnungssteuer".
Die Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und betrifft die Rückforderung der Verrechnungssteuer von Erben und Erbinnen.
Neu können Erben und Erbinnen einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern und nicht mehr wie bisher am letzte Wohnsitzkanton des Erblassers oder der Erblasserin. Damit kann die Erfassung mit der Einkommens- und Vermögenssteuer und die korrekte Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei interkantonalen Sachverhalten besser sichergestellt werden.
Der Schweizer Trust
Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, eine rechtliche Grundlage für einen Schweizer Trust zu schaffen, da die Schweiz, bis kein eigenes Trustrecht hat. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat kürzlich die Vernehmlassung zur Änderung des Schweizerischen Obligationenrechts eröffnet, diese enthält neben einer zivilrechtlichen Komponente ebenfalls eine steuerrechtliche Komponente.
Mit der Einführung eines Schweizer Trusts soll unter anderem die Attraktivität des Finanzplatz-Schweizer gefördert werden sowie eine neue Möglichkeit der Vermögensstrukturierung geboten werden. Der Trust ist insbesondere für die Verwaltung des Vermögens im Zusammenhang mit der Nachlassplanung von Vorteil, aber momentan noch nicht wirklich attraktiv für die Erblasser und Erlblaserinnen aufgrund der steuerlichen Behandlung in der Schweiz.
Der Entwurf sieht vor, dass das Vermögen des Trusts in allen Phasen besteuert wird. Eine Expertengruppe befasst sich derzeit mit dem Thema der Besteuerung des Trusts und versucht dem Bundesrat alternative Steuermodelle für den Schweizer Trust vorzuschlagen, welche die Einnahmen des Bundes und der Kantone sichern und gleichzeitig die Steuerlast für den Trust verringern. Gerne verweisen wir Sie für weitere Informationen auf unseren Beitrag zum Thema "Schweizer Stiftungs- und Trustrecht".
Aktienrechtsrevision
Die Aktienrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, beinhaltet unter anderem Bestimmungen zur Flexibilisierung und Änderung der Kapitalstruktur einer Aktiengesellschaft. Dazu gehört insbesondere die Einführung des sogenannten Kapitalbandes sowie der Möglichkeit künftig das Aktienkapital in einer ausländischen Währung festzulegen (der Gegenwert muss dem gesetzlichen min. von CHF 100'000.00 entsprechen), sofern diese ausländische Währung mit der Währung der Rechnungslegung und Buchführung übereinstimmt und es sich um eine wesentliche ausländische Währung für die Gesellschaft handelt. Die Aktienrechtsrevision soll das geltende Recht modernisieren sowie eine Flexibilisierung bei der Kapitalstruktur von Aktiengesellschaften ermöglichen. Gerne verweisen wir Sie für weitere Informationen auf unseren früheren Beitragzum Thema "Aktienrechtsrevision".
Erbrechtsrevision
Die Steueragenda in der Schweiz enthält ebenfalls die geplante Revision des Erbrechts, welche per 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Durch diese Revision des Erbrechts können Erblasser*innen über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen, indem die Pflichtteilsquoten gegenüber den Kindern reduziert wird und die überlebenden Eltern kein Pflichtteilsanspruch mehr haben. Diese Flexibilisierung führt insbesondere zur Erleichterung bei der Nachfolge von Familienunternhmen.
Steuerliche Neuerungen - Themen, welche Sie im Auge behalten sollten!
Das Parlament und die Steuerexpert*innen in der Schweiz, werden sich auch in den kommenden Monaten weiterhin intensiv mit diversen Steuerthemen auseinandersetzten, u.a. mit der sogenannten Steuergerechtigkeits-Initiative. Die neue eidgenössische Volksinitiative "Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" wurde Anfang 2021 lanciert. Die Sammelfrist der Unterschriften endet am 9. September 2022.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Gewinne aus Unternehmen im Schifffahrtssektor künftig pauschal anhand der Nettoraumzahl (Frachtvolumen) der Schiffe besteuert werden können. Gerne verweisen wir Sie für weitere Informationen auf unseren früheren Beitragzum Thema "Stärkung der Attraktivität der Schweiz durch die Einführung einer Tonnagesteuer auf Seeschiffe: Herausforderungen und Chancen".
Beitrag von Virginie von Planta und Simana Boianova