Schweizer Stiftungs- und Trustrecht

Aktuelles aus dem Parlament im Zusammenhang mit der Stiftung und dem Trust

Bereits seit einiger Zeit geht es regelmässig darum, den Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz zu fördern und insbesondere zu stärken. Es ist wichtig, dass die Schweiz dem internationalen Vergleich standhalten kann. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass Individuen wie auch Gesellschaften verschiedene neue Möglichkeiten geboten wird, wie ihr Vermögen anlegen, verwalten und so individuell langfristig gestalten können. Für Individuen sind diese Neuerungen auch für die Nachlassplanung spannend. In den vergangenen Jahren wurden diesbezüglich bereits zwei parlamentarische Initiativen eingereicht. Im Dezember 2014 parlamentarische Initiative zur Revision des Stiftungsrecht im Zivilgesetzbuch, welche nun nach längeren Debatten vergangenen Dezember durch beide Räte in der Schlussabstimmung angenommen wurde. Die Referendumsfrist zur Modernisierung des Schweizer Stiftungsrecht ist bereits am 17. April 2022 abgelaufen. Ziel dieser Revision ist es, die bereits bestehende rechtliche Grundlage in der Schweiz flexibler und so auch attraktiver zu machen.

Wo stehen wir? 

Während die Revision des Stiftungsrechts noch diskutiert wurde, wurde im Dezember 2016 bereits die nächste parlamentarische Initiative zur Stärkung des schweizerischen Finanzplatzes eingereicht. Ziel; die Schweiz soll ihr eigens Trustrecht bekommen, denn im Gegensatz zur Stiftung, gibt es bis heute keine besonderen Rechtsvorschriften in der Schweiz zum Trust. Im Rückkehrschluss führt dies ebenfalls dazu, dass unter anderem die steuerliche Betrachtung des Trustes in den Bundesgesetzen aufgenommen werden wird. Aktuell hat der Schweizer Fiskus als Grundlage zur Erhebung der Steuer lediglich die allgemein anerkannten Grundsätze des Schweizer Steuerrechts sowie zwei Kreisschreiben, welche sich mit der Thematik Trust befassen. Diese Revision soll unter anderem festhalten, dass der unwiderrufliche Trust (irrevocable Trust) ohne feste Ansprüche der Begünstigten im Grundsatz analog zur Stiftung besteuert werden soll. An der Sitzung vom 12. Januar 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Änderungen der Gesetze eröffnet, welche bis zum 30. April 2022 dauerte. In der Frühjahrssession 2022 Ende März, hat der Nationalrat die Frist zur Behandlung für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes um weitere zwei Jahre in die Frühjahrssession 2024 verlängert. 

Wie unterscheidet sich der Trust von der Stiftung heute?

 

Stiftung

Trust

Rechtsgrundlagen

Art. 80 ff. Zivilgesetzbuch

Die Schweiz hat bisher kein eigenes Trustrecht (Revision insb. des Obligationenrechts) 

Haager Trust-Übereinkommen in der Schweiz seit 2007 in Kraft

Charakteristika

  • Widmung eines bestimmten Vermögens für einen besonderen Zweck
  • Eigentümerin des Stiftungsvermögens ist die Stiftung
  • Ausscheidung eins bestimmten Vermögens zum Nutzen von begünstigten Personen
  • Das Vermögen geht auf einen Vermögensverwalter (Trustee) über, welcher das Vermögen entsprechend verwaltet und verwendet zum Nutzen der Begünstigten

Staatliche Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde (Bund, Kanton, Gemeinde)

Keine staatliche Aufsichtsbehörde

Dauer

Errichtung in der Regel auf unbestimmte Dauer

Errichtung in der Regel für eine bestimmte Dauer, max. 100 Jahre

Begriffe

  • Stiftung – juristische Person
  • Stiftungsurkunde – öffentliche Urkunde oder Verfügung von Todes wegen
  • Stifter – Errichter*in
  • Stiftungsrat – Oberstes Organ
  • Revisionsstelle – besonderes Kontrollorgan
  • Aufsichtsbehörde – Aufsicht des Gemeinwesens (Bund, Kanton, Gemeinde)
  • Destinatär – Begünstigte*r
  • Trust – Rechtsverhältnis
  • Trust Deed – Errichtungsurkunde als Rechtsgeschäft unter lebenden oder Verfügung von Todes wegen
  • Settlor – Treugeber*in / Errichter*in
  • Trustee – Treunehmer*in / Vermögensverwalter*in
  • Letter of Wishes – Absichtserklärung des Settlors (rechtlich unverbindlich)
  • Protector – Natürliche oder juristische Person zur Aufsicht (freiwillig)
  • Beneficiary – Begünstigte*r

Rechtsnatur

Juristische Person

Rechtsbeziehung zwischen dem Trustee und den Beneficiaries

Errichtungsakt

Mittels öffentlicher Urkunde oder Verfügung von Todes wegen

Rechtsgeschäft unter lebenden oder Verfügung von Todes wegen

Eintragung im Handelsregister

Zwingend

Nein, ist nicht möglich

Besteuerung und Steuerbefreiung

Unterliegt der Gewinn- und Kapitalsteuer. Sofern eine Stiftung bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z.B. verfolgen eines gemeinnützigen Zwecks), kann sie auf Antrag von der Steuer befreit werden.

Trust ist kein eigenständiges Steuersubjekt, je nach Ausgestaltung ergeben sich verschiedene Steuerfolgen:

  • Revocable Trust
  • Irrevocable Fixed Interest Trust
  • Irrevocable Discretionary Trust

Fazit

Die Revision des Zivilgesetzbuches zur Stiftung und insbesondere des Obligationenrechts zum Trust bringt weitreichende Flexibilisierungen und punktuelle Erleichterungen in der Vermögensstrukturierung. Inskünftig stehen neue Anwendungs- und Geschäftsmöglichkeiten nach Schweizer Recht zur Verfügung, welche zur Umsetzung der optimalen individuellen Lösung genutzt werden können. Eine gründliche Analyse der Vorteile sollte durchgeführt werden, um für jeden individuellen Fall die optimalste Lösung zu implementieren.

Beitrag von Dominique Roggo und Caryl Neuenschwander

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