Digitale Revolution im heutigen Steuerumfeld
Digitale Revolution im heutigen Steuerumfeld
In diesem Zusammenhang stellen sich u.a. folgende Fragen:
- Zahlreiche Unternehmen sind in diversen Ländern volkswirtschaftlich äusserst wichtig, obwohl sie in diesen Ländern keine physische Präsenz haben. Deutlich wird dies anhand des Beispiels von YouTube: YouTube ist ein soziales Netzwerk mit Millionen von Nutzern. Es fungiert als Vermittler zwischen Anbietern von Inhalten und Konsumenten und sammelt eine grosse Menge an Daten, die genutzt werden können und einen Mehrwert bringen. Wie lässt sich dieser Nutzen nachweisen und wo soll er besteuert werden?
- Die OECD definiert eine „Betriebstätte“ als feste Geschäftseinrichtung, durch welche die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Durch die Möglichkeit, zu Kunden eine digitale Beziehung aus der Ferne aufzubauen, entfällt in vielen Staaten der Bedarf an physischer Präsenz und Verkaufsinfrastrukturen. Die OECD hat zahlreiche Massnahmen zur Umsetzung wichtiger Änderungen eingeführt, um die neuen Geschäftsmodelle zu integrieren, indem sie beispielsweise das Konzept der Betriebsstätte zur Integration der digitalisierten Wirtschaft in den internationalen Steuerrahmen angepasst hat (Artikel 5 OECD-Musterabkommen und BEPS Aktion 7). Die genannten Änderungen zielen darauf ab, Staaten daran zu hindern, den Status der Betriebsstätte künstlich zu umgehen.
Wie werden Rechtsordnungen an diese Änderungen angepasst?
Am 23. Januar 2019 veröffentlichte die OECD die Policy Note "Addressing tax challenges of the Digitalisation of the Economy" (siehe: OECD, 2019). Dieses Dokument ist mit einem Zwischenbericht aus dem Jahr 2018 (siehe: OECD 2018) verknüpft, in dem mehrfach auf die Auswirkungen des BEPS-Aktionsplans auf die digitalisierte Wirtschaft hingewiesen wird. Ein klares Beispiel, wie vorstehend erwähnt, sind die Änderungen an den so genannten "Handelsstrukturen", die auf dem Fernverkauf innerhalb von Online-Plattformen basieren. Es ist für digitalisierte Unternehmen heute schwierig, Produkte oder Dienstleistungen aus der Ferne auf einem Markt anzubieten, ohne in die neue Schwelle der Betriebsstätte für abhängige Agenten zu fallen.
Der Zwischenbericht, analysiert unter anderem die Logik der Wertschöpfung anhand von drei verschiedenen voll digitalisierten Geschäftsmodellen. So wird beispielsweise festgestellt, dass Werte geschaffen werden indem entweder:
- das Produkt vom Unternehmen auf den Kunden übertragen wird (Amazon, Alibaba etc.),
- der Austausch zwischen Nutzern organisiert und erleichtert wird (YouTube, Facebook, etc.), oder
- verschiedene Probleme oder Nutzerbedürfnisse gelöst werden (Clouds, etc.).
Das Erkennen der verschiedenen digitalisierten Geschäftsmodelle ist ein guter Einstiegspunkt, um die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen zu erahnen.
Die OECD berücksichtigt darüber hinaus auch die wichtigen Auswirkungen des geistigen Eigentums auf die digitale Wirtschaft und die steuerlichen Folgen, die sich aus dem Standort der Kontrolle und Verwaltung dieses geistigen Eigentums ergeben. Es ist mittlerweile schwierig, Holdinggesellschaften in Niedrigsteuerländern zu gründen, um die Vorsteuer auf passives Einkommen zu vermeiden. Ferner unterliegt jeder von den Steuerbehörden garantierte Steuervorabbescheid («Ruling») oder ähnliche Abkommen dem Informationsaustausch.
Einige Länder haben besondere Massnahmen ergriffen, um ihre Steuerpolitik an die neuen Zeiten anzupassen.
Die Digitalisierung und damit verbundenen neuen Geschäftsmodelle sind in der Schweiz äusserst wichtige Themen, auch im Steuerbereich. Das Staatssekretariat für internationale Finanzen (SIF) hat am 15. Januar 2019 eine aktualisierte Stellungnahme zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft im Jahr 2019 veröffentlicht, worin sich die Schweiz für eine zeitgemässe Unternehmensbesteuerung und für einen fairen Steuerwettbewerb ausspricht (siehe: SIF, 2019, unter: Aktuelle des SIF zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, publiziert am 15. Januar 2019).
So sollen beispielsweise Gewinne dort besteuert werden wo die Wertschöpfung erbracht wird, Doppel- und Überbesteuerungen sollen vermieden und Besteuerungslücken geschlossen werden. Die Schweiz tendiert grundsätzlich für einen multilateralen Ansatz und eine einvernehmliche Lösung und möchte keine Zwischenlösung einführen, wie die in der EU vorgeschlagene Digitalsteuer.
- Um die Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen zu minimieren und die Vorteile der digitalen Evolution zu maximieren, müssen wir unsere Geschäftsmodelle an die digitale Wirtschaft und die digitale Besteuerung anpassen.
- Jedoch scheint es sicher zu sein, dass es keine Umkehr geben wird, und die Unternehmen, die die Veränderungen vorantreiben, werden ohne Zweifel auf die neuen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft vorbereitet sein.
Sind Sie bereit?