Einführung des finalen Basel III Pakets ab dem 1. Januar 2025

Alle Banken sind betroffen vom Entscheid des Bundesrates die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) per 1. Januar 2025 wie vorgesehen in Kraft zu setzen.

Basel III ist ein umfassendes Reformpaket des internationalen Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS), mit dem besonders die Solvenz und Liquidität der Banken gestärkt werden sollen. Der BCBS hat das finalisierte Rahmenwerk im Dezember 2017 verabschiedet und im Februar 2019 mit einem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken vervollständigt. Es sieht unter anderem vor, dass risikobehaftete Bereiche im Bankengeschäft mit mehr Eigenmitteln beziehungsweise weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden müssen. 

Die Umsetzung des internationalen Standards im Schweizer Recht wurde durch eine Nationale Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretenden der Behörden, der Schweizerischen Nationalbank und der Branche erarbeitet. Neben den Änderungen in der Eigenmittelverordnung wurden Ausführungsbestimmungen in neuen Verordnungen der FINMA und Anpassungen in Rundschreiben erlassen. Abgestimmt auf die neuen gesetzlichen Vorgaben wurden auch die als Mindeststandard geltenden Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung überarbeitet.  

Welche Banken sind betroffen? 

Die neuen Vorschriften bringen Änderungen über sämtliche Risikoarten hinweg. Die jeweiligen Standardansätze für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken wurden überarbeitet. Es sind somit alle Banken unabhängig des Geschäftsmodells betroffen. 

Auch Banken im Kleinbankenregime sind angehalten, die Auswirkungen der Überarbeitung der Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen und der Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite zu analysieren und umzusetzen. 

Was sind die wesentlichen Änderungen? 

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität sollten die folgenden wesentlichen Änderungen in einem funktionsübergreifenden Projekt bearbeitet werden: 

  • Kreditrisiko: mit dem überarbeiteten Kreditrisiko-Standardansatz soll die Granularität und Risikosensitivität erhöht und die Abhängigkeit von externen Ratingagenturen verringert werden. Insbesondere im Hypothekarbereich ergeben sich wesentliche Änderungen. Die Differenzierung zwischen Wohnliegenschaft / Gewerbeliegenschaft und selbstgenutzt / vermietet gewinnt durch die neue Risikogewichtung an Bedeutung. Auch die relevanten Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung wurden überarbeitet und angepasst und müssen durch alle Banken umgesetzt werden. 
  • Marktrisiko: Die Einführung eines neuen Marktrisiko-Standardansatzes beinhaltet eine stärkere Berücksichtigung von Risikosensitivitäten sowie eine Ausfallrisikopauschale. Der bestehende Standardansatz wird in der Schweiz weiterhin als vereinfachter Standardansatz zur Verfügung bleiben, ebenso der bisherige De-Minimis-Ansatz, wobei auch hier Anpassungen vorgenommen wurden. 
  • Operationelles Risiko: Der neu konzipierte Standardansatz (SMA) löst alle bisherigen Ansätze ab, um eine einheitlichere und risikosensitivere Behandlung zu gewährleisten. Der SMA beruht auf zwei wesentlichen Faktoren: einem Mass für die Geschäftsgrösse (Business Indicator Component, BIC) und einem Mass für die historischen Verluste der Bank (Internal Loss Multiplier, ILM). 
  • Anrechenbare Eigenmittel: Es wird eine klarere Definition der anrechenbaren Eigenmittel geben, um sicherzustellen, dass die Banken über ausreichendes und qualitativ hochwertiges Kapital verfügen. 

Effektive Massnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung 

Die optimale Umsetzung der Basel III Vorgaben bietet der Bank in diversen Bereichen Chancen und umfasst die Gesamtbank. Die Wahl der Berechnungsansätze, die Anpassung von Prozessen und Reportings gilt es, sorgfältig zu planen und optimal zu nutzen. 

Hier finden Sie diverse Aspekte, welche beachtet werden sollten, bei denen wir Sie gerne unterstützen. 

1. Initiale Bewertung und Gap-Analyse 

  • Analyse der aktuellen Systeme und Prozesse 
  • Identifikation von Lücken und Handlungsbedarf im Hinblick auf die neuen Anforderungen 

2. Entwicklung eines Anpassungsplans 

  • Erstellung eines detaillierten Plans zur Implementierung der erforderlichen Änderungen 
  • Priorisierung der Massnahmen nach Dringlichkeit und Einfluss auf die Compliance 

3. Implementierung 

  • Anpassung der Berechnungen und Überleitungen sowie der Prozesse 
  • Beratung zu den neuen Anforderungen im Bereich Kreditrisiken, Marktpreisrisiken (FRTB) inkl. De-Minimis-Ansatz und operationelle Risiken 

4. Schulung und Weiterbildung 

  • Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende zu den neuen Vorschriften und deren Auswirkungen 
  • Bereitstellung von Trainingsmaterialien und Ressourcen 

5. Überprüfung und Testen 

  • Durchführung von internen Tests und Prüfungen zur Sicherstellung der Compliance 
  • Vorbereitung auf externe Prüfungen und Audits 

Schlussfolgerung 

Die neuen Vorgaben bringen eine Vielzahl von Änderungen mit sich. Sie können insbesondere die Einführung neuer Prozesse, zusätzlicher Datenerhebungen und Anpassungen in den vorhandenen Datengrundlagen bedeuten. Im Weiteren ist das interne Berichtswesen betroffen. Umfang und Komplexität und weitgehende Auswirkungen stellen hohe Ansprüche an das bankinterne Projekt. 

Sind Sie auf der Zielgeraden mit Ihrem internen Gesamtbankprojekt? Forvis Mazars kann einen neutralen Blickwinkel auf den Projektstand geben und steht Ihnen mit personeller Unterstützung, Fachwissen und einer breiten Erfahrung zur Verfügung. Bei Fragen und Problemen, die während der Implementierung auftreten, sind wir Ihr Ansprechpartner. 

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