Die Zukunft der Vermögensverwalter unter FIDLEG/FINIG

Am 1. Januar 2020 sind die neuen Finanzmarktregulierungen FIDLEG und FINIG in Kraft getreten, welche Änderungen für Vermögensverwalter mit sich bringen. Die Übergangsfristen betragen ein bis drei Jahre, nichtsdestotrotz sollten Vermögensverwalter sich schon heute mit der Frage der Umsetzung befassen. Mit einer umfassenden Unterstützung helfen wir Ihnen, Ihre Transformation effizient zu gestalten.
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Ihre Herausforderungen

Die einzelnen Vermögensverwalter sind aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle, Eigenschaften der AuM, Grösse sowie Kunden nicht miteinander vergleichbar. Folglich gibt es nicht eine für alle gültige Lösung um FIDLEG/FINIG zu implementieren. Die Analyse der Situation und die Entscheidung, wie die neue Strategie umgesetzt werden soll, nimmt zudem viel Zeit in Anspruch.

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Unsere Lösung

Wir bieten ein breites Spektrum an Services, welche Sie bei der effizienten Implementierung von FIDLEG/FINIG unterstützen.

Healthcheck

  • Analyse der konkreten Situation des Vermögensverwalters, um die optimale Option zu finden, auch unter Beachtung der persönlichen Zukunftspläne
  • Analyse der gegenwärtigen Situation (Governance, Organisation, usw.) eines Vermögensverwalters und Vergleich mit den Anforderungen, die an einen Vermögensverwalter unter FINIG gestellt werden (GAP-Analysen)

Unterstützung

  • Unterstützung mit der Vorbereitung der Bewilligung für einen „individuellen Vermögensverwalter“ oder einen „Verwalter von Kollektivvermögen“ (inklusive Führung, Firmenpolitik, usw.)
  • Unterstützung während des Bewilligungs-prozesses (Partner, Outsourcer, Auditoren usw. finden)

Bewilligungsprüfung

  • Offizieller Bewilligungsprüfer im Falle, dass Sie eine Lizenz als „Verwalter von Kollektivvermögen“ beantragen (Voraussetzung)
  • Freiwillige Überprüfung der Bewilligung und ihrer Anhänge

Wiederkehrende Prüfungen

  • Wiederkehrende Revisionsstelle (ordentliche Revision) und aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft nach Erhalt der Lizenz als Verwalter von Kollektivvermögen)
  • Wiederkehrende Revision (ordentliche oder eingeschränkte Revision) und aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft für die Aufsichtsorganisation, wenn gefordert, nach Erhalt der Lizenz als „individueller Vermögensverwalter“

Weitere Services

  • Einschätzung anderer Optionen wie z. B. Verkauf von AuM, Geschäftsauflösung usw.
  • Unterstützung, wenn Sie potenzielle Übernahmekandidaten suchen (Fusionen)
  • Unterstützung im Fall eines Verkaufs des Geschäfts