Guidelines zur CSRD-Prüfung verabschiedet

Das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB), das EU-weite Netzwerk der Abschlussprüferaufsichtsbehörden, hat am 30.09. unverbindliche Leitlinien für die Prüfung von CSRD-Nachhaltigkeitserklärungen mit begrenzter Zusicherung verabschiedet.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen dazu, standardisiert über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten und diese Berichterstattung extern prüfen zu lassen. Die CSRD wurde 2022 verabschiedet und ist für die erste Gruppe an Unternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2024 anzuwenden (Österreich ist in Bezug auf die Umsetzung der CSRD in nationales Recht säumig – was das für die ersten Nachhaltigkeitserklärungen bedeutet, können Sie hier nachlesen).

Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis Oktober 2026 europäische Prüfstandards für die Prüfung von Nachhaltigkeitserklärungen nach CSRD zu verabschieden. Bis dahin besteht eine Lücke dahingehend, woran sich Prüfer:innen konkret orientieren sollen, wenn sie Nachhaltigkeitserklärungen prüfen. Mitgliedstaaten können in der Zwischenzeit nationale Prüfstandards vorschreiben, aber um einen europaweiten Flickenteppich unterschiedlicher Standards zu vermeiden, hat die EU-Kommission das CEAOB eingeladen, unverbindliche Leitlinien zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit begrenzter Sicherheit zu entwickeln. 

Die Guidelines sollen dazu dienen, ein einheitliches Verständnis einiger Kernaspekte im Zusammenhang mit Prüfungsaufträgen mit begrenzter Sicherheit herzustellen. Die Leitlinien haben dabei nicht Vorrang gegenüber nationaler Gesetzgebung, sondern sollen gemeinsam mit den jeweiligen nationalen Vorschriften gelesen werden. Zudem können die Leitlinien als Orientierungshilfe in der Durchführung freiwilliger Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten genutzt werden. 

Die Leitlinien sind hier zu finden.