Faktische Geschäftsführer:innen im Steuerrecht
Der Begriff der faktischen Geschäftsführer:innen ist nicht definiert, wurde aber durch die Rechtsprechung herausgearbeitet. Er kommt daher, dass dem:der formell bestellten Geschäftsführer:in nicht immer die tatsächliche Handhabung und Willensbildung innerhalb eines Unternehmens zukommt.