Newsletter Jänner 2023
BEPS 2.0: Globale Mindestbesteuerung
Die Bekämpfung von unerwünschten Steuerpraktiken seht seit Jahren ganz oben auf der Agenda von OECD und EU. Ausgehend vom BEPS-Aktionsplan im Jahr 2015 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Schließung von Steuerschlupflöchern gesetzt, die in Umsetzung der EU-Anti-Missbrauchsrichtlinien auch ins österreichische KStG Eingang gefunden haben. Hier ist z.B. an die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10a KStG), die Anti-Hybrid-Regelung (§ 14 KStG) oder die Zinsschranke (§ 12a KStG) zu denken. Hinzuweisen ist auch auf die seit Dezember 2021 im Entwurf vorliegende „Unshell“-Directive, die die Bestrebungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuergestaltungen fortsetzt und sich konkret gegen den Einsatz von Briefkastengesellschaften richtet.
Arbeitskräfteüberlassung: Abzugsteuer und Quellensteuerentlastung
Seit September 2022 gilt eine neue Verordnung, in der der Quellensteuerabzug und die Rückerstattung bereits gezahlter Abzugsteuer für nach Österreich überlassene Arbeitskräfte neu geregelt wird.
WeiterlesenVerordnung zur Ermittlung von Steuerdaten bei Kryptowährungen
Der Finanzminister hat nun festgelegt, in welcher Form die Angaben der Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptowährung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind.
WeiterlesenDetails zum Investitionsfreibetrag
Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme der Investitionsfreibetrag mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 eingeführt. Er stellt eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar und mindert somit den zu versteuernden Gewinn.
WeiterlesenNicht vergessen: Diverse Meldungen sind im Februar fällig
Im Februar sind einige Meldungen durchzuführen, die nicht vergessen werden sollten. Die vorsätzliche Verletzung der Meldeverpflichtung ist nämlich als Finanzordnungswidrigkeit zu werten und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
WeiterlesenSchwerpunkte der Überprüfung durch Finanzpolizei und Finanzamt
Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte durch Finanzpolizei und Finanzamt in nächster Zukunft gesetzt werden.
WeiterlesenAusländische Vermieter:innen: Übergang der Steuerschuld und Veranlagung 2022
2022 wurde festgelegt, dass es bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer:innen, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben, an andere Unternehmer:innen ab 20.7.2022 nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt. Nun informiert das Finanzministerium (BMF) über die notwendigen Übergangsbestimmungen.
WeiterlesenWichtiges zur Belegaufbewahrung
Aufgrund der stark fortschreitenden Digitalisierung stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Archivierung von Belegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entspricht.
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