Newsletter April 2024
Vorbereitungsphase einer gewerblichen Tätigkeit
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied über die Qualifizierung einer Geflügelmast als gewerbliche Tätigkeit.
WeiterlesenVerjährung: Finanzstrafrechtlicher Prüfungsauftrag ist keine Verfolgungshandlung?
Wenn Ihnen die Finanzstrafbehörde einen Prüfungsauftrag aushändigt, sollten Sie rasch Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte bestmöglich zu währen.
WeiterlesenSpendenbegünstigung für Vereine
Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG 2023) wurde die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung vereinfacht.
WeiterlesenIst unentgeltliche Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil?
Wenn Arbeitskleidung „gewöhnliche bürgerliche Kleidung“ ohne großflächige Logos ist, ändert auch das Verbot, die Kleidung privat zu tragen, nichts daran, dass sie als Vorteil aus dem Dienstverhältnis einzuordnen ist.
WeiterlesenGesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz seit 1.1.2024
Die Digitalisierung schreitet auch in der Verwaltung immer weiter voran. Mit dem AbgÄG 2023 wurde das Verfahren zum Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz vereinfacht und digitalisiert.
WeiterlesenInfrastrukturbeitrag als Gegenleistung für den Grundstückserwerb
Verpflichten sich Grundstückserwerber:innen gegenüber einer Gemeinde oder Gemeindeverbänden, einen Infrastrukturbeitrag (Nutzungsentgelt) zu leisten, um Kosten für vorzunehmende Erschließung bzw. Infrastrukturherstellung abzugelten, kann dies zu einer erhöhten Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage führen. Neben der finanziellen Belastung aus dem Infrastrukturbeitrag ist auch eine höhere Grunderwerbsteuer abzuführen.
WeiterlesenMitarbeitendenprämie seit 01.01.2024
Für das Kalenderjahr 2024 wurde die Mitarbeitendenprämie neu eingeführt. Diese gilt als Verlängerung der Teuerungsprämie der Kalenderjahre 2022 und 2023 und kann von Arbeitgeber:innen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
WeiterlesenUmsatzsteuerbare Vermietung einer Gemeinde an einen Sportverein
Ein bloßes Abstellen auf eine AfA-Komponente genügt nicht, um festzustellen, ob eine umsatzsteuerbare entgeltliche Vermietung und Verpachtung durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts vorliegt. Vielmehr muss ein Vergleich mit der potentiell erzielbaren Miete vorgenommen werden.
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