CONCISA Erklärungen
Haben Sie sich erst 2021 oder später in die Ärzt:innenliste/Zahnärzt:innenliste eintragen lassen, kann die Bemessungsgrundlage nicht auf Basis des Jahres 2020 ermittelt werden.
Es werden die Unterlagen des Jahres 2023 zur Bemessung des Fondsbeitrages 2023 herangezogen.
Die Einkommensunterlagen 2023 übersenden Sie bitte an die Concisa, wenn Sie diese – nach Ablauf des Jahres 2023 – komplettiert haben, spätestens jedoch bis zum 31. März 2024.
Werden Sie erst 2023 Mitglied des Wohlfahrtsfonds, wird der Fondsbeitrag auf Basis der Unterlagen des Jahres 2023 ermittelt und aliquot für die entsprechenden Monate der Mitgliedschaft vorgeschrieben.