Anträge AMS
Rückwirkende Anträge beim AMS
Entsprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rückwirkende Begehrensstellung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.
Eingereichte Unterlagen & Schriftverkehr des AMS iZm Corona-Kurzarbeit
Bitte senden Sie uns die eingereichten und unterschriebenen Anträge sowie die Bewilligungen betreffend des AMS in Kopie. Diese Unterlagen benötigen wir im weiteren Schritt für die Abrechnung der Lohnverrechnung.