Dr. Tatjana Ellerbrock Partnerin
Qualifikation
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beratungsfelder
Branchen
- Public & social sector
- Technology, media & telecommunications
- Healthcare & life sciences
- Consumer
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kurzbiografie
- Seit 1998 Forvis Mazars (ehemals Mazars)
- 1994 - 1997 Rechtsanwältin in einer überörtlichen Wirtschaftsrechtskanzlei
- 1992 - 1994 Referendariat in Berlin
- 1985 - 1991 Studium an der Freien Universität Berlin
Profil
Rechtsanwältin Dr. Tatjana Ellerbrock ist seit 1998 Partnerin bei Forvis Mazars (ehemals Mazars). Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie 1994 in einer überörtlichen Wirtschaftsrechtskanzlei in Berlin. 1995 wurde sie an der Humboldt Universität zu Berlin mit einer kennzeichenrechtlichen Dissertation zum Werktitelschutz zum Dr. iur. promoviert. Seit 2003 ist sie Fachanwältin für Steuerrecht, seit 2004 auch Fachanwältin für Arbeitsrecht. Seit 2017 gehört sie dem Management Board von Forvis Mazars (ehemals Mazars) Deutschland an. Rechtsanwältin Dr. Tatjana Ellerbrock vertritt und berät Arbeitgeber und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zu ihren Mandanten gehören mittelständische Unternehmen, Gesellschaften und Einrichtungen der öffentlichen Hand und NPOs aus unterschiedlichen Branchen und Bereichen der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Dr. Tatjana Ellerbrock beratend im Kartell- (insb. im Zusammenhang mit Transaktionen) sowie im Kennzeichenrecht tätig.
Mitarbeit in Fachgremien des Berufsstandes und sonst. Funktionen
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Studienvereinigung Kartellrecht
- GRUR - Deutsche Gesellschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
- Berliner Steuergespräche
- Berliner Anwaltsverein
- DACH - Europäische Anwaltsvereinigung
Veröffentlichungen
- Regelmäßige Veröffentlichungen in IPRechtsberater
Kontakt
Seiten Dr. Tatjana Ellerbrock
Services
- e-Schulungen – virtuelle Inhouse-Seminare
- Kein Vermittlungsausschuss – die Cannabislegalisierung kommt am 1. April 2024
- Arbeitsrecht
- Intellectual Property (IP) - Integrierte und praxisnahe Rechtsberatung in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes
- Betriebsratswahlen 2022 – ein Überblick
- Der Umgang mit dem Whistleblowing nach dem Hinweisgeberschutzgesetz – was kommt auf Ihr Unternehmen zu?
- Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Was ändert sich ab dem 20. März 2022?
- Wichtige Änderungen für Arbeitgeber zum 1. August 2022 – Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie in deutsches Recht
- Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Implementierungspflicht eines Systems für Whistleblowing im Unternehmen
- Stechuhr für alle – Ende der Vertrauensarbeitszeit?
- EuGH stärkt Rechte von Arbeitnehmern zum Urlaubsanspruch
- Das Entgelttransparenzgesetz – Inhalte, Auswertung, Ausblick
- Arbeitszeiterfassung – neue Erkenntnisse aus den Urteilsgründen?
- Wegweisendes Urteil für Arbeitnehmer: Das BAG folgt dem EuGH und stärkt damit den Anspruch von Arbeitnehmern auf Urlaub
- Energiepreisbremse, Arbeitsplatzerhaltungspflicht und Boni- und Dividendenverbot
- Labour & Employment Law in Germany
- Our legal advisory services
- Doing business in Germany – Labour & Employment Law
- Training, webinars and current information
- Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze Fakten über den neuen Mindestlohn
- EU-Richtlinie Lohntransparenz
- Intellectual Property (IP)
- Arbeit und Personal
Themen
Über uns
- Roever Broenner Susat Mazars berät das Klinikum Darmstadt bei dem Erwerb zweier katholischer Krankenhäuser in Südhessen
- Roever Broenner Susat Mazars berät die DOREA-Gruppe beim Erwerb zweier Seniorenzentren
- Unternehmerische Mitbestimmung und Frauenquote
- Das darf’s (kann’s) noch nicht gewesen sein – die Novelle der Konzessionsvergabe
- Die Auswirkung der GWB-Novelle auf die Konzessionsvergabe
- Roever Broenner Susat Mazars berät die Sana Kliniken AG beim Erwerb des AGAPLESION Bethesda Krankenhaus Stuttgart
- Übernahme von elf Pflegeeinrichtungen: DOREA-Gruppe setzt auf Health Care Expertise von Roever Broenner Susat Mazars
- Titelschutz
- Allgemeine Geschäftsbedigungen: Stolpersteine bei der Gestaltung
- Neue Rechtsprechung zur Personalgestellung: Es besteht Handlungsbedarf!
- AÜG-Reform
- Roever Broenner Susat Mazars begleitet die DOREA-Gruppe beim Erwerb von fünf Procuritas-Pflegeeinrichtungen
- Das Entgelttransparenzgesetz ist in Kraft getreten
- Generation Z erfordert neue Wege der Rekrutierung und Bindung
- Coronavirus (COVID-19): Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen
- Coronavirus (COVID-19) Q & A – Kurzarbeit
- COVID-19: Fristablauf - Reminder Kurzarbeitergeld
- Webinar Covid-19: Arbeitsrecht – Deep Dive Kurzarbeit
- Webinar: German Labour Law Issues during COVID-19 pandemic
- Entschädigung für Arbeitnehmer bei Kita- und Schulschließungen
- Q & A – Raus aus der Kurzarbeit
- Mazars Webinar-Serie zur Corona-Krise: Erfahrungen aus der Krise nutzen
- Covid-19: Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Covid-19: Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen
- Einleitende Überlegungen
- Rechtliche Leitplanken beim Thema Kurzarbeit
- Was müssen Arbeitgeber regeln, um flexibel und rechtssicher aufgestellt zu sein?
- Was sind typische Problemfälle beim Thema Kurzarbeit?
- (Stufenweise) Rückkehr aus der Kurzarbeit in den Normalbetrieb
- Länge der Kurzarbeit und Zeitpunkt betriebsbedingter Kündigungen
- Ausblick: Überlegungen zu Transformationsprozessen
- Webinar: Neustart für Ihr Unternehmen nach dem Lockdown?
- Webinar zum Corona-Jahr 2020: Arbeitsrechtliche Erkenntnisse und Ausblick auf 2021
- Verfall von Urlaubsansprüchen
- Kein Vermittlungsausschuss – die Cannabislegalisierung kommt am 1. April 2024
- HR-Anpassungen in Corona-Zeiten
- Insolvenznahe Situationen
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- Das neue Sanierungs- und Restrukturierungsrecht
- Corona-Impfung: Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen
- Arbeitsagenturen beginnen mit den Abschlussprüfungen der Kurzarbeit
- Unser Nachhaltigkeitsbericht 2019/20
- Webinar: Menschen im Unternehmen – Aktuelle Herausforderungen für Arbeitgeber in der dritten Corona-Welle
- Sustainability Report 2020
- Webinar „Menschen im Unternehmen: Ende des Lockdowns – weiter im Homeoffice? Aktuelle Gestaltungsfragen“
- Newsletter „Arbeitsrecht: Menschen im Unternehmen“
- Newsletter „Arbeitsrecht: Menschen im Unternehmen“ 1/2021
- Editorial
- Hinweisgebersysteme in Unternehmen – ein Überblick
- Anspruch auf Homeoffice-Tätigkeit durch die Hintertür?
- Webinar „Menschen im Unternehmen: Betriebsratswahl 2022 – Was Arbeitgeber beachten sollten“
- Webinar „Menschen im Unternehmen – aktuelle Themen: Ausblick nach der Wahl und vor dem Regierungswechsel“
- Neuerungen zum betrieblichen Infektionsschutz – 3G am Arbeitsplatz
- Newsletter „Arbeitsrecht: Menschen im Unternehmen“ 2/2021
- Kein Entgeltanspruch im staatlich verfügten allgemeinen „Lockdown“
- Impfen ist Caring
- Webinar: Menschen im Unternehmen – mobiles Arbeiten im Ausland
- Sustainability report 2021
- Newsletter „Arbeitsrecht: Menschen im Unternehmen“ 1/2022
- Editorial
- Webinar: Menschen im Unternehmen – die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie in deutsches Recht
- Webinar: Menschen im Unternehmen – Erfahrungen, Stolpersteine und Empfehlungen bei der Umsetzung des geänderten Nachweisgesetzes
- Webinar: „Menschen im Unternehmen – Bedeutung der aktuellen BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung“
- Zertifiziertes Umweltmanagement
- Mazars in Deutschland tritt dem United Nations Global Compact bei
- Newsletter „Arbeitsrecht: Menschen im Unternehmen“ 2/2022
- Editorial
- EuGH stärkt Rechte von Arbeitnehmern zum Urlaubsanspruch
- Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Implementierungspflicht eines Systems für Whistleblowing im Unternehmen
- Das Entgelttransparenzgesetz – Inhalte, Auswertung, Ausblick
- Stechuhr für alle – Ende der Vertrauensarbeitszeit?
- Newsletter „Arbeitsrecht: Menschen im Unternehmen“ 1/2023
- Editorial
- Aufhebungsvertrag unter Druck
- Webinar „Menschen im Unternehmen: Restrukturierung, lohnsteuerliche Gestaltungsoptionen und aktuelle Gesetzesvorhaben“
- Newsletter „Arbeitsrecht: Menschen im Unternehmen“ 2/2023
- Editorial
- Unser Nachhaltigkeitsbericht 2021/2022
- Fristablauf am 5. Dezember 2015 zur Durchführung von Energieaudits
- Forvis Mazars berät Sana Kliniken AG bei Erwerb der bayerischen Regiomed-Kliniken