Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 1. Januar 2025
Anwendung der Mitteilungsverordnung
Hintergrund
Die MV, die auf der Ermächtigungsgrundlage des § 93a AO beruht, regelt die Übermittlung von Informationen von Behörden und anderen öffentlichen Stellen an die Finanzbehörden. Sie zielt darauf ab, die Kommunikation zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern, indem sie genaue Anweisungen für die Übermittlung von Daten vorgibt.
Die Verordnung sieht vor, dass bestimmte Daten, wie zum Beispiel Zahlungen an Dritte oder der Wegfall steuerlicher Vergünstigungen, elektronisch an die Finanzbehörden kommuniziert werden müssen
Digitale Lösungen zur Unterstützung für die Anwendung der Mitteilungsverordnung
Digitale Lösungen können die Einhaltung der MV unterstützen, indem sie die Datenerfassung und -übermittlung automatisieren. Dies ermöglicht eine zeitnahe und fehlerfreie Datenübertragung, die den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht. Durch die Integration eines Tools in die bestehenden Systeme der Behörden kann das erreicht werden. Dabei eignen sich Lösungen, die eine Massendatenverarbeitung sowie eine Einzelfallbearbeitung ermöglichen, um auch Sonderfälle abbilden zu können. Insbesondere die elektronische Übermittlung von Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die offizielle Schnittstelle wird ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend sein.
Bedeutung für die Praxis
Für die Praxis bedeutet dies, dass mitteilungspflichtige Stellen ihre internen Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die Implementierung von digitalen Lösungen, die die MV-konforme Datenerfassung und -übermittlung ermöglichen, wird dabei unerlässlich sein.
Fazit
Die neue MV stellt eine bedeutende Veränderung in der Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den mitteilungspflichtigen Stellen dar. Digitale Lösungen bieten die Möglichkeit, diesen Übergang effizient und effektiv zu gestalten, indem sie die Einhaltung der neuen Vorschriften erleichtern und die Prozesse optimieren. Es ist daher entscheidend, dass sich alle betroffenen Stellen rechtzeitig auf die kommenden Änderungen vorbereiten. Unser interdisziplinäres Team aus unserem Data & Analytics Team und dem Fachbereich unterstützt Sie gerne bei der digitalen Umsetzung und Automatisierung der Verordnung.
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 2/2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.