Umsetzung der DAC-7-EU-Richtlinie (Meldepflichten für Internetportalumsätze) und mehr Sicherheit durch ein Tax CMS

In Anlehnung an die regulatorischen Vorgaben aus der DAC-7-EU-Richtlinie müssen Online-Plattformbetreiber ihre Internetportalumsätze sowie weitere Portaltransaktionsdaten zukünftig an die Steuerbehörden melden. Es ist mit einer Umsetzung der EU-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2022 zu rechnen, sodass betroffene Unternehmen sich mit den Meldepflichten und Chancen und Risiken, die sich daraus ergeben, auseinandersetzen sollten.

Hintergrund

Noch bis zum 31. Dezember 2022 hat der deutsche Gesetzgeber Zeit, die neue Richtlinie betreffend Internetportalumsätze in nationales Recht umzusetzen. Mitteilungen für das Kalenderjahr 2023 sind voraussichtlich schon bis zum 31. Januar 2024 einzureichen. Plattformbetreiber sollten sich bereits jetzt mit der technischen Umsetzung und den daraus resultierenden Chancen und Risiken beschäftigen, die auch Plattformkunden interessieren dürften. Die Bereitstellungspflicht von Portaltransaktionsdaten für EU-Steuerbehörden schafft nebenbei auch erweiterte Möglichkeiten zur Optimierung der Tax Compliance Management-Systeme (Tax CMS) von Portalbetreibern und Portalkunden.

Bedeutung für die Praxis und Fazit

Die meldepflichtigen (oftmals) standardisierten Daten können z. B. für Zwecke der USt-Verprobung mit den Daten der Finanzbuchhaltung und der beteiligten Zahlungsdienstleister für Datenanalysezwecke verknüpft werden. Mit generellen BI-Tools wie QLIK oder Power-BI können die Portalumsätze dann bis hinunter auf die einzelne Transaktion untersucht werden, was bei der innewohnenden Komplexität in diesen Geschäftsprozessen obligatorisch erscheint. Die kurzen Meldefristen verlangen nach effizienten und standardisierten Prozessen, um die Transaktionen in den Systemdaten schnellstmöglich zu erkennen und bereitzustellen. Zudem sollten effiziente Überwachungsmechanismen wie datengetriebene Kontrollen eingerichtet sowie eine Meldestrategie festgelegt werden.

Bei aller Begeisterung für diesen Digitalisierungsschritt nach vorn darf dabei auch nicht übersehen werden, dass die Meldepflichten und damit auch die Überwachungsmöglichkeiten von Unternehmen und Bürgern stetig engmaschiger werden. Jeder Portalverkäufer, der mehr als 30 Artikel oder Artikel mit einem Gesamtwert von über 2.000 € über das Portal vertreibt, wird ab Überschreiten dieser Grenze als meldepflichtiger Anbieter geführt.
Unternehmen, die bereits ein Tax CMS implementiert haben, sollten die neuen Meldepflichten insoweit integrieren und ihr Tax CMS somit ausbauen. Andere Unternehmen, die vor der Ersteinrichtung eines entsprechenden Tax CMS stehen, profitieren davon, wenn sie bei den initialen Prozess- und Risikoanalysen zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation diese Meldepflichten einpflegen und damit Effizienzen bei der Einrichtung heben.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 3/2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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