Newsletter „Public Sector“

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Urteil des LAG Baden-Württemberg zum Umfang des technischen Notdienstes während eines Klinikstreiks

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Damit ein Streik zulässig ist, muss sichergestellt sein, dass die Bevölkerung auch während des Arbeitskampfes mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern versorgt wird, sogenannte Notstandsarbeiten. Dies betrifft in besonderem Maße Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, aber auch die sonstige Leistungen der Daseinsvorsorge, auf die Patient*innen dringend angewiesen sind.

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