Veröffentlichung eines Entwurfs zur Bilanzierung von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden
Bilanzierung von regulatorischen Vermögenswerten
Historisch gesehen unterliegen bestimmte Geschäftsbereiche – zum Beispiel der Energiesektor – der Regulierung durch Regierungs- oder Verwaltungsbehörden. Diese Verwaltungsbehörden können:
- die Preise festlegen, die Unternehmen von Kunden für gelieferte Waren oder Dienstleistungen verlangen dürfen, und
- entscheiden, wann diese Preise gelten.
Dies kann erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der als Umsatzerlöse zu berücksichtigenden Beträge und des Zeitpunkts ihrer Erfassung haben.
Bisher haben die internationalen Rechnungslegungsstandards keinen spezifischen Ansatz für die Bilanzierung von regulatorischen Aktivitäten vorgesehen. Der IASB schlägt nun ein Bilanzierungsmodell vor, bei dem jedes Unternehmen, das in den Anwendungsbereich dieses neuen Standards fällt, regulatorische Vermögenswerte und Schulden in seiner Bilanz ausweisen würde.
Dieses Modell beruht auf dem Grundsatz, dass ein Unternehmen in seinem Abschluss die gesamte gewährte Vergütung für in einer bestimmten Periode gelieferte Güter oder erbrachte Dienstleistungen wiedergeben sollte (d. h., Auswirkungen der Regulierung sind zu berücksichtigen, um die erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können).
Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2021. Der Entwurf kann hier heruntergeladen werden.
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