Editorial

Liebe Leser*innen,

Zwischenzeitlich sind die großen Gesetzesvorhaben oder das, was von ihnen übrig geblieben ist, im Bundeskabinett verabschiedet und die parlamentarischen Verfahren eingeleitet worden. Erneut hat sich der Bundesgesundheitsminister mit markigen Worten zum Thema „Investoren-MVZ“ geäußert. Nun geht es nicht mehr nur um eine Beschränkung, sondern gar schon um ein „Verbot“. Was der Kabinettentwurf dazu enthält? Bislang nichts. – Alexander Greiff berichtet. Investoren-MVZ sind auch Gegenstand der Rechtsprechung. Konkret geht es um die „Nachrangregelung“ in § 103 Abs. 4c Satz 2 SGB V. Die Hintergründe erläutert ebenfalls Alexander Greiff.

Auch die Reform der Krankenhausfinanzierung ist – zunächst in Gestalt des Krankenhaustransparenzgesetzes – einen Schritt vorangekommen. An der Kritik an ihr ändert das nichts. Auch hierzu berichtet Alexander Greiff. Sebastian Retter stellt Ihnen eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Bereich Apothekenrecht vor. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Saarland zur Überstundenvergütung bei Arbeitsleistung haben Gudrun Egenolf und Maximilian Sprakel für Sie ausgewertet.

Über Erleichterungen bei der Umsatzsteueranmeldung berichten Lena Netzer und Christiane Bremer. Der Beitrag von Sandra Harnisch und Lena Netzer widmet sich der befristet eingeführten degressiven AfA auch für Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Sonia Fabritius und Oliver Stein informieren über Änderungen bei der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes. Der spannenden Frage, ob Dauerverluste einer Mitarbeitercafeteria als Teil des Zweckbetriebs „Krankenhaus“ ein Risiko für die Gemeinnützigkeit darstellen, gehen Alexander Becker, Christiane Bremer und Jens Krieger nach. Zusammen haben sie zudem eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs für Sie aufbereitet, bei der es um die Personal- und Sachmittelgestellung im Rahmen des Zweckbetriebs „Krankenhaus“ geht. Ein Schreiben des BMF mit Auswirkungen im Bereich der Abrechnung von Zytostatika stellen Thomas Dennisen und Kristina Frankus vor. Über die erforderlichen Vorbereitungen zur Einführung der E-Rechnung im Gesundheitswesen informieren Thomas Dennisen und Andreas Jablonka. Schließlich haben Alexander Becker und Christian Hassa eine interessante Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf mitgebracht, bei der es um die Indizien für verdeckte Gewinnausschüttungen bei Unternehmensspenden geht.

Es war also wieder jede Menge los. Das bevorstehende „Sommerloch“ ist dem einen oder anderen daher sicher gar nicht unwillkommen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Zeit.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 2-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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