Newsletter „Health Care“ 2/2017

Wir freuen uns, unseren zweiten Health Care Newsletter des Jahres 2017 vorzulegen, mit dem wir über gesetzgeberische Entwicklungen berichten und ausgewählte gerichtliche Entscheidungen mit Bedeutung für die stationäre Leistungserbringung aufbereiten und kommentieren.

Ein Hinweis in eigener Sache sei vorab gestattet: Am 21.7.2017 ist die aktuelle Lünendonk-Studie über führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht worden. Mit einem Wachstum von 9,1 % und einem Jahresumsatz von 124,4 Millionen Euro hat Roever Broenner Susat Mazars im vergangenen Jahr seine Position im Markt der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands weiter gestärkt und belegt erneut Platz 9 im Lünendonk-Ranking. Wir freuen uns, dass sich die Marktteilnehmer in den für uns relevanten Bereichen – insbesondere auch in regulierten Branchen wie dem Gesundheitsmarkt – immer häufiger für uns entscheiden. Der Zuspruch ist uns zugleich Ansporn und Anspruch für die Zukunft.

Entsprechend unserem multidisziplinären Beratungsangebot haben wir in dieser Ausgabe wie immer Themen aus den Bereichen Audit, Legal und Tax zusammengestellt.

Versteckt im „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ hat der Gesetzgeber die im Vorfeld kontrovers diskutierten Personaluntergrenzen in ausgewählten Bereichen des Krankenhausbetriebes eingeführt. Wir stellen die Eckpunkte vor.

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.1.2017 die CSR-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen des CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetzes werden kurz- oder mittelfristig Ausstrahlungswirkung auf Unternehmen jeder Branche und Größe haben. Für Krankenhausträger lohnt daher die Beschäftigung mit den neuen Vorgaben. Wir geben einen Überblick.

Der unendlichen Geschichte der rechtlichen Beurteilung des Honorararzteinsatzes im stationären Betrieb hat das LSG Baden-Württemberg zuletzt mehrere Kapitel hinzugefügt – allerdings mit unterschiedlichem Ausgang. Wir skizzieren die Abweichungen.

Aufbau und Fortentwicklung von MVZ-Strukturen sind für Krankenhausträger unverändert wichtige Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg am Krankenhausstandort. Jüngeren Entscheidungen des Bundesfinanzhofes und des Landgerichtes Köln lassen sich hilfreiche Hinweise für die Vertragsgestaltung entnehmen. Wir zeigen die entscheidenden Aspekte auf.

Besonders hinweisen möchten wir auf unsere Krankenhaus-Fachgespräche, die in diesem Jahr unter dem Themenschwerpunkt „Datenschutz-Compliance und ITSicherheit im Krankenhaus“ stehen. Zu der Veranstaltung an unserem Berliner Standort nahe dem Regierungsviertel am 6.10.2017 laden wir Sie herzlich ein. Bitte beachten Sie hierzu die Veranstaltungshinweise mit Anmeldemöglichkeit im Newsletter.

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