Verrechnungspreise in Zeiten von COVID-19
Folgende Themen erfordern kurzfristigen Handlungsbedarf
1. Die Verrechnungspreispolitik für sogenannte Routineunternehmen, welche annahmegemäß geringe, aber stabile Margen erzielen
- Dürfen oder müssen Routinemargen angepasst werden?
- Wenn ja, in welchem Umfang? Ist eine Verlusttragung durch Routineunternehmen denkbar?
- Schwierigkeit: Verzögerte Auswirkungen der Krise auf Datenbasis kommerzieller Datenbanken – ökonometrische Anpassungen erforderlich
- Können Verträge mit Auftragsfertigern ausgesetzt oder kurzfristig gekündigt werden (Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen mangelnder Nachfrage?)
2. Besteht Anpassungsbedarf bei konzerninternen Dienstleistungen?
- Häufig werden diese im Rahmen eines Umlagesystems oder bilateral auf Basis einer Cost plus Systematik als sogenannte „Low value adding Services“ mit einem einheitlichen Kostenaufschlagssatz von 5% vergütet. Ist das zeitgemäß?
3. Welche Auswirkungen sind auf bestehende Lizenzvereinbarungen zu erwarten?
- Umsatzabhängige Lizenzen vs. ergebnisabhängige Lizenzen mit Sockelbeträgen
- Sollten Lizenzsätze angepasst werden?
4. Übertragung immaterieller Vermögenswerte und Funktionsverlagerung
- Wie zuverlässig sind Wertbestimmungen, welche durch DCF Bewertung unter relativ stabilen Prognosesituationen/stabilen Erwartungswerten zustande gekommen sind?
- Welche proaktiven Schritte sind zu unternehmen, um vertraglich vereinbarte Preisanpassungsklauseln anzuwenden?
- Gibt es Gründe, gerade jetzt schwer zu bewertende immaterielle Werte konzernintern zu übertragen?
5. Liquiditätssicherung
- Grenzüberschreitendes Cash-Pooling als wichtiges Steuerungsinstrument
- Finanzielle Auswirkungen durch Verschlechterung des Gruppenratings – vollständige Weitergabe im Unternehmensverbund?
6. Restrukturierungsvorhaben
- Wer trägt die Restrukturierungskosten in der Krise?
7. Proaktive Beweisvorsorge durch Dokumentation der Beweggründe und des Ausmaßes von Verrechnungspreisanpassungen
- Abweichungen von bestehenden Verrechnungspreisgrundsätzen:
- Funktions- und Risikoverteilung im Konzern
- Konzernweit geltende Transferpreisrichtlinien
- Intercompany-Verträge
- Reduzierte Margen bzw. Verlustbeteiligungen von Routineunternehmen
sind als außerordentliche Geschäftsvorfälle in jedem Fall sorgfältig zu dokumentieren.
- Stärkung der Position des Steuerpflichtigen im Rahmen späterer Betriebsprüfungen.