Betriebsstätte durch Managementgesellschaft
In einer Entscheidung vom 21.11.2019 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Existenz einer Betriebsstätte aufgrund der Einschaltung einer Managementgesellschaft bejaht. Die Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für Inbound-Immobilieninvestitionen im Inland. Sie erfordert eine sorgfältige Prüfung der mit Dienstleistungsgesellschaften geschlossenen Verträge im Hinblick auf die Existenz einer inländischen Betriebsstätte sowie der damit einhergehenden Gewerbesteuerpflicht.
SACHVERHALT
Streitgegenständlich war, ob die Klägerin, eine GmbH mit Geschäftsleitung in Luxemburg, der Gewerbesteuer unterliegt. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus inländischem Grundbesitz. Die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Grundbesitz wurden auf eine Managementgesellschaft übertragen, die hierfür eine Hausverwaltungsvollmacht von der Klägerin erhalten hatte. Die Verwaltungsgesellschaft übte ihre Tätigkeiten in eigenen Räumlichkeiten in Deutschland aus. Die Klägerin hingegen verfügte über keine eigenen Geschäftseinrichtungen im Inland.
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