Wir berichteten im Newsletter Shipping 4/2018.
Nun ist offenbar beabsichtigt, diese Rechtsprechung mittels einer Gesetzesänderung leerlaufen zu lassen. Ein Referentenentwurf vom 8.5.2019 für ein Steueränderungsgesetz sieht die Einführung eines neuen § 6e EStG („Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten“) vor. Durch diese Bestimmung sollen insbesondere die typischen Weichkosten den Anschaffungskosten des Investitionsobjekts zugeordnet werden. Der Sofortabzug wird dadurch ausgehebelt.
Diese Regelung soll rückwirkend – also für alle offenen Fälle – gelten, da ein Vertrauen des Steuerpflichtigen auf die genannte Rechtsprechung des BFH nicht schutzwürdig sei. Ob eine solche Rückwirkung allerdings verfassungskonform wäre, erscheint zweifelhaft.
Zunächst bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Shipping-Newsletter 3-2019. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.