Das BMF veröffentlicht die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung

28.12.2016 – Die am 22. Dezember 2016 veröffentlichten Verwaltungsgrundsätze-Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa) konkretisieren und veranschaulichen die Anwendung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV), welche für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, anzuwenden ist.

Eine Entwurfsversion der VWG BsGa wurde bereits im März 2016 veröffentlicht. Wesentliche inhaltliche Änderungen zu dieser Entwurfsversion, insbesondere in Bezug auf die Zuordnungsregelungen, konnten wir zumindest im Rahmen bei einer ersten Durchsicht nicht identifizieren. Sobald wir eine ausführliche Auswertung der VWG BsGa vorgenommen haben, werden wir ein Informationsschreiben erstellen. Dieses Schreiben können Sie dann an Ihre Ansprechpartner auf Mandantenseite ausreichen.

Steuerpflichtige mit ausländischen Betriebsstäten sollten die Veröffentlichung der VWG BsGa zum Anlass nehmen (erneut) zu überprüfen, ob ihre internationale Gewinnaufteilung noch im Einklang mit dem in der BsGaV verankerten Fremdvergleichsgrundsatz steht. In diesem Zusammenhang gilt es auch sicherzustellen, dass die Hilfs- und Nebenrechnung, welche bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung zu erstellen ist, den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die in den VWG BsGa beinhalten viele detaillierte Beispiele, welche für den Steuerpflichtigen eine nützliche Interpretationshilfe darstellen.

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