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Das vom Europäischen Parlament im April 2024 beschlossene Gesetzespaket stellt eine umfassende Reform des europäischen Kapitalmarktrechts dar – mit dem Ziel, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Kapital zu erleichtern. Änderungen beispielsweise bei der Prospektpflicht, beim Insiderrecht und der Ad-hoc-Publizitätspflicht sollen die Transparenz auf Kapitalmärkten erhöhen und zugleich die Bürokratielast für Emittenten verringern.
„Die geschätzten Kosteneinsparungen könnten dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und Investitionen in Innovation und Wachstum zu fördern. Das wäre ein positiver Schritt für den europäischen Kapitalmarkt“, kommentiert Charlotte Kulenkampff, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partnerin bei Forvis Mazars. Ob die geplanten Änderungen allerdings zu der beabsichtigten Reduzierung kapitalmarktrechtlicher Folgepflichten führen werden, bleibe abzuwarten, sagt die Juristin.