Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – jetzt unternehmerischer Verantwortung gerecht werden

Am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gefolgt vom noch strengeren EU-Lieferkettengesetz führt für viele Unternehmen ab einer gewissen Größe und Mitarbeiterzahl kein Weg mehr vorbei. Um zukünftigen rechtlichen Verpflichtungen wie auch gesellschaftlichen Erwartungshaltungen bei der Sorgfaltspflicht über die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff über das Endprodukt bis zum Vertrieb – nachzukommen, müssen sich viele Unternehmen nun mit den Anforderungen auseinandersetzen. Dazu gehören eine Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern, ein entsprechendes Risikomanagement sowie eine transparente Berichterstattung. Nur so lässt sich eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit, nicht zuletzt auch in den Augen von Investor*innen, Stakeholdern, Mitarbeiter*innen und Kund*innen, erreichen.

Hier finden Sie einen Überblick zu allen relevanten Basisinformationen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Unser Ansatz zur Umsetzung des LkSG

Um weitreichende Organisations-, Prüfungs-, Handlungs-, sowie Dokumentations- und Berichtspflichten umsetzen zu können, geben wir Ihrem Unternehmen mit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise die nötige Hilfestellung: von der Beratung in grundsätzlichen Fragen über die gezielte Analyse bis zur Umsetzung und Steuerung von Maßnahmen. Unser Angebot ist, Ihr Unternehmen von der Analyse bis zu Implementierung der notwendigen Maßnahmen zu unterstützen, um damit verbundene Gefahrenpotenziale angemessen zu begrenzen. Darüber hinaus geht es darum, konkrete Handlungsempfehlungen aufzuzeigen und umzusetzen, um Ihnen letztlich betriebswirtschaftliche Vorteile zu ermöglichen.

Unsere Lösung zur Umsetzung des LkSG

Unsere Angebote entlang der notwendigen Anpassungen ihrer Lieferkette:

   

 

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Wir erarbeiten mit Ihnen Ihre Risikoposition und unterstützen Sie von der Risikoanalyse bis hin zur Vertragsoptimierung. Unter anderem unterstützen wir Sie bei

  • der Durchführung einer auf Länder sowie auf Branchen basierten Risikoanalyse,
  • der Bewertung, Priorisierung und Definition von Maßnahmen zur Steuerung relevanter Risiken in ihrer Lieferkette, 
  • der Prozess- und Datenanalyse zur automatisierten, datengestützten Entscheidungsfindung,
  • der GAP-Analyse zur Überprüfung und gegebenenfalls Änderung Ihrer bestehenden Vertragswerke.

   

  

 

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Wir sorgen für die Weiterentwicklung eines integrierten Risikomanagements zur Abwendung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowie Rechtsverletzungen entlang Ihrer Lieferkette. Dazu gehören

  • die Verzahnung Ihres Risikomanagementsystems mit der Governance- und Compliance-Perspektive zu einem abgestimmten Sicherungssystem,
  • die Definition und Verankerung von Präventionsmaßnahmen sowie Abhilfemaßnahmen,
  • die Definition neuer Prozesse für Nachhaltigkeitsrisikobewertungen Ihrer Lieferanten und Kontrollsysteme, Unterstützung bei diesbezüglichen Kommunikationsthemen und dementsprechenden Vereinbarungen,
  • die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus.

 

 

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Wir sorgen für eine adäquate Integration aller umgesetzten Maßnahmen und Sorgfaltspflichten in Ihre jährliche Berichterstattung und andere Kommunikationskanäle zur Erreichung Ihrer Ziele. Wir helfen Ihnen mit

  • der Erstellung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte,
  • der Überprüfung der Umsetzung der Menschenrechtserklärung,
  • Dokumentationsvorlagen zur fortlaufenden Wahrung der Sorgfaltspflichten (angepasst an die Anforderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle),
  • der Erarbeitung von Kommunikationsrichtlinien und Empfehlungen für Ihr Marketing oder andere Stakeholder.

Für die LkSG-Compliance sind Lieferantenwechsel manchmal unumgänglich. Diese können umsatzsteuerliche sowie zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Bei diesen Fragen binden wir bei Bedarf unser VAT & Indirect Tax-Team ein und finden mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Ihre Vorteile

Unsere Expert*innen unterstützen Sie mit funktionsübergreifendem Know-how gern dabei, sämtliche Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu erfüllen und die damit verbundenen Chancen für Sie umzusetzen. Dabei arbeiten unsere Fachleute in interdisziplinären flexiblen Teamstrukturen, welche sich nach Ihren Bedürfnissen richten.

Unter anderem profitiert Ihr Unternehmen von folgenden Kriterien:

  • Dank rechtlicher Sicherheit sind keine Sanktionen, behördliche Sonderermittlungen, unerwartete Umsetzungen behördlicher Anordnungen, der Ausschluss von öffentlichen Vergaben sowie hohe Zwangs- oder Bußgelder zu befürchten.
  • Investoren, Lieferanten und Kunden entscheiden sich eher für Unternehmen mit nachweislicher Nachhaltigkeit in der Lieferkette.
  • Die Reputation Ihres Unternehmens kann steigen.
  • Je nach Service-Auswahl ist eine nachhaltige/langfristige Implementierung im Unternehmen möglich.
  • Zur Gewährleistung von Resilienz wird Ihre Lieferkette optimiert und zukunftsfest gestaltet (beispielweise in Form einer digitalen Lieferkette).

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