Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht eine stufenweise Einführung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Berichtsjahr 2024 vor. Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (noch) nicht direkt von der Berichterstattungspflicht betroffen sind, so ergeben sich dennoch weitreichende Auswirkungen auf diese Unternehmen. Um eine Berichterstattung im verhältnismäßigen Aufwand zu ermöglichen, wurden die vereinfachten Berichtsstandards ESRS LSME und ESRS VSME speziell für KMU entwickelt und im Entwurf veröffentlicht.

LSME und VSME vereinfachte Berichtsstandards für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen sind derzeit noch nicht von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung betroffen. Ab dem Berichtsjahr 2026 (bzw. 2028, falls das Unternehmen von der „Opt-out-Option“ Gebrauch macht) sind auch KMU von öffentlichem Interesse, so genannte „Listed Small- and Medium- Sized Enterprises“ (LSME) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Für nicht börsennotierte KMU ist bisher keine Pflicht zur Berichterstattung vorgesehen. Dennoch kann auch für diese Unternehmen eine Berichterstattung nach ESRS wichtig werden, um die Informationsbedürfnisse von Investor:innen, Kreditgeber:innen sowie als Teil der Wertschöpfungskette berichtspflichtiger Unternehmen abzudecken.

 

ESRS LSME für kapitalmarktorientierte KMU

Der Entwurf der ESRS LSME regelt die Berichtsanforderungen für kapitalmarktorientierte KMU und legt im Zuge dessen auch eine Obergrenze an Informationen fest, die große Unternehmen, Banken und Investor:innen von KMU im Bereich der Nachhaltigkeit verlangen können.

Der ESRS LSME basiert auf dem für die großen Unternehmen verpflichtenden ESRS Set 1, ist im Vergleich dazu jedoch weniger umfangreich und in einfacherer Sprache verfasst. Der ESRS LSME ist in drei themenübergreifende Standards gegliedert: „Generelle Anforderungen“, „Generelle Angaben“ und „Strategien, Maßnahmen und Ziele“ und drei Abschnitte für Metriken, die sich auf Umwelt, Soziales und Governance („ESG“) beziehen. Wie auch im ESRS Set 1 gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Da viele Regeln aus dem ESRS 1 gemäß LSME nicht verpflichtend anzugeben sind ergibt sich eine deutlich geringere Anzahl an Datenpunkten.

 

Aufbau der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

 

Sektorunabhängige Standards

Themenübergreifende Standards

ESRS 1 Allgemeine Vorschriften
ESRS 2 Allgemeine Angaben

Themenspezifische Standards

Umwelt

Soziales

Governance

E1: Klimawandel

S1: Eigene Belegschaft

G1: Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken

E2: Umweltverschmutzung

S2: Arbeitskräfte in der Wert5schöpfungskette

 

E3: Wasser und Meeresresourcen

S3: Betroffene Gemeinschaften

 

E4: Biodiversität und Ökosysteme

S4: Konsumenten und Endnutzer

 

E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

  

Insgesamt 823 Datenpunkte

Sektorspezifische Standards (ab 2026)

 

Aufbau der LSME

Sektorunabhängige Standards

Themenübergreifende Standards

Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 2 Allgemeine Angaben 
Abschnitt 3 Strategien, Maßnahmen und Ziele

Themenspezifische Standards (nur Metriken)

Umwelt

Soziales

Governance

E1: Klimawandel

S1: Eigene Belegschaft

G1: Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken

E2: Umweltverschmutzung

S2: Arbeitskräfte in der Wert5schöpfungskette

 

E3: Wasser und Meeresresourcen

S3: Betroffene Gemeinschaften

 

E4: Biodiversität und Ökosysteme

S4: Konsumenten und Endnutzer

 

E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

 

 

knapp 500 Datenpunkte

Hinweis auf Sektorspezifische Standards

 

Freiwillige ESRS VSME für nicht börsennotierte KMU

Der ESRS VSME bietet nicht börsennotierten KMU die Möglichkeit, freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Der Entwurf des freiwilligen Standards besteht aus einem für alle Anwender:innen verpflichtenden Basis-Modul, dem optionalen PAT-Modul (Policies, Actions, Targets) sowie dem ebenfalls optional anzuwendenden Business-Partner-Modul. Während das PAT-Modul zur Unterstützung von nachhaltigen Strategien dient, sollen durch das Business-Partner-Modul Informationserfordernisse von Business-Partnern, Investor:innen und Kreditgeber:innen abgedeckt werden.

 

Aufbau der VSME

Basis Modul

Grundlagen für die Erstellung
Praktiken, die auf einen Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft abzielen

Umwelt

Soziales

Governance

Energie und Treibhausgasemissionen (keine Scope 3 Angabe erforderlich)

Belegschaft - Generelle Merkmale

Verurteilungen und Geldstrafen für Korruption und Geldwäsche

Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

Belegschaft - Gesundheit und Sicherheit

 

Biodiversität

Belegschaft: Vergütung, Tarifverträge, Schulungen

 

Wasser

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer

 

Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement

 

 

 

PAT-Modul

Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit- verbundene Initiativen

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Management der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte

Wichtige Interessenträger

Governance: Zuständigkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte

 

Business-Partner-Modul

Umsätze in bestimmten Sektoren

Geschlechterdiversitätsverhältnis im Leitungs- bzw. Kontrollorgan

THG- Emissionsreduktionsziele

Übergangsplan für den Klimaschutz

Klimabedingte physische Risiken

Rate gefährlicher und/ oder radioaktiver Abfall

Übereinstimmung mit international anerkannten Instrumenten

Prozesse zur Überwachung der Einhaltung und Mechanismen zur Behandlung von Verstößen

Verstöße gegen die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen oder die UN-Leitprinzipien (einschließlich der Grundsätze und Rechte, die in den acht grundlegenden Übereinkommen der ILO-Erklärung und der Internationalen Menschenrechtskonvention festgelegt sind)

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Zahl der Auszubildenden

 

Die finalen LSME und VSME Standards sollen bis Mitte November fertiggestellt werden. Wir werden über aktuelle Informationen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU regelmäßig Berichten.