Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU
LSME und VSME vereinfachte Berichtsstandards für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen sind derzeit noch nicht von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung betroffen. Ab dem Berichtsjahr 2026 (bzw. 2028, falls das Unternehmen von der „Opt-out-Option“ Gebrauch macht) sind auch KMU von öffentlichem Interesse, so genannte „Listed Small- and Medium- Sized Enterprises“ (LSME) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Für nicht börsennotierte KMU ist bisher keine Pflicht zur Berichterstattung vorgesehen. Dennoch kann auch für diese Unternehmen eine Berichterstattung nach ESRS wichtig werden, um die Informationsbedürfnisse von Investor:innen, Kreditgeber:innen sowie als Teil der Wertschöpfungskette berichtspflichtiger Unternehmen abzudecken.
ESRS LSME für kapitalmarktorientierte KMU
Der Entwurf der ESRS LSME regelt die Berichtsanforderungen für kapitalmarktorientierte KMU und legt im Zuge dessen auch eine Obergrenze an Informationen fest, die große Unternehmen, Banken und Investor:innen von KMU im Bereich der Nachhaltigkeit verlangen können.
Der ESRS LSME basiert auf dem für die großen Unternehmen verpflichtenden ESRS Set 1, ist im Vergleich dazu jedoch weniger umfangreich und in einfacherer Sprache verfasst. Der ESRS LSME ist in drei themenübergreifende Standards gegliedert: „Generelle Anforderungen“, „Generelle Angaben“ und „Strategien, Maßnahmen und Ziele“ und drei Abschnitte für Metriken, die sich auf Umwelt, Soziales und Governance („ESG“) beziehen. Wie auch im ESRS Set 1 gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Da viele Regeln aus dem ESRS 1 gemäß LSME nicht verpflichtend anzugeben sind ergibt sich eine deutlich geringere Anzahl an Datenpunkten.
Aufbau der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Sektorunabhängige Standards | ||
Themenübergreifende Standards | ||
ESRS 1 Allgemeine Vorschriften | ||
ESRS 2 Allgemeine Angaben | ||
Themenspezifische Standards | ||
Umwelt | Soziales | Governance |
E1: Klimawandel | S1: Eigene Belegschaft | G1: Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken |
E2: Umweltverschmutzung | S2: Arbeitskräfte in der Wert5schöpfungskette | |
E3: Wasser und Meeresresourcen | S3: Betroffene Gemeinschaften | |
E4: Biodiversität und Ökosysteme | S4: Konsumenten und Endnutzer | |
E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | ||
Insgesamt 823 Datenpunkte | ||
Sektorspezifische Standards (ab 2026) |
Aufbau der LSME
Sektorunabhängige Standards | ||
Themenübergreifende Standards | ||
Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen | ||
Abschnitt 2 Allgemeine Angaben | ||
Abschnitt 3 Strategien, Maßnahmen und Ziele | ||
Themenspezifische Standards (nur Metriken) | ||
Umwelt | Soziales | Governance |
E1: Klimawandel | S1: Eigene Belegschaft | G1: Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken |
E2: Umweltverschmutzung | S2: Arbeitskräfte in der Wert5schöpfungskette |
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E3: Wasser und Meeresresourcen | S3: Betroffene Gemeinschaften |
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E4: Biodiversität und Ökosysteme | S4: Konsumenten und Endnutzer |
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E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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knapp 500 Datenpunkte | ||
Hinweis auf Sektorspezifische Standards |
Freiwillige ESRS VSME für nicht börsennotierte KMU
Der ESRS VSME bietet nicht börsennotierten KMU die Möglichkeit, freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Der Entwurf des freiwilligen Standards besteht aus einem für alle Anwender:innen verpflichtenden Basis-Modul, dem optionalen PAT-Modul (Policies, Actions, Targets) sowie dem ebenfalls optional anzuwendenden Business-Partner-Modul. Während das PAT-Modul zur Unterstützung von nachhaltigen Strategien dient, sollen durch das Business-Partner-Modul Informationserfordernisse von Business-Partnern, Investor:innen und Kreditgeber:innen abgedeckt werden.
Aufbau der VSME
Basis Modul | ||
Grundlagen für die Erstellung | ||
Praktiken, die auf einen Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft abzielen | ||
Umwelt | Soziales | Governance |
Energie und Treibhausgasemissionen (keine Scope 3 Angabe erforderlich) | Belegschaft - Generelle Merkmale | Verurteilungen und Geldstrafen für Korruption und Geldwäsche |
Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung | Belegschaft - Gesundheit und Sicherheit |
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Biodiversität | Belegschaft: Vergütung, Tarifverträge, Schulungen |
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Wasser | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer |
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Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement |
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PAT-Modul |
Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit- verbundene Initiativen |
Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte |
Management der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte |
Wichtige Interessenträger |
Governance: Zuständigkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte |
Business-Partner-Modul |
Umsätze in bestimmten Sektoren |
Geschlechterdiversitätsverhältnis im Leitungs- bzw. Kontrollorgan |
THG- Emissionsreduktionsziele |
Übergangsplan für den Klimaschutz |
Klimabedingte physische Risiken |
Rate gefährlicher und/ oder radioaktiver Abfall |
Übereinstimmung mit international anerkannten Instrumenten |
Prozesse zur Überwachung der Einhaltung und Mechanismen zur Behandlung von Verstößen |
Verstöße gegen die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen oder die UN-Leitprinzipien (einschließlich der Grundsätze und Rechte, die in den acht grundlegenden Übereinkommen der ILO-Erklärung und der Internationalen Menschenrechtskonvention festgelegt sind) |
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
Zahl der Auszubildenden |
Die finalen LSME und VSME Standards sollen bis Mitte November fertiggestellt werden. Wir werden über aktuelle Informationen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU regelmäßig Berichten.