Speziell für Arbeitnehmer
Arbeitnehmerveranlagung
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
- Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt)
- Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen
- Verlusten aus anderen Einkünften, z.B. Vermietungseinkünften
- Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag bzw. des Kinderzuschlages dazu
- Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrages
- Geltendmachung von Negativsteuern
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.
TIPP
Am 31.12.2020 endet daher die Frist für den Antrag der Arbeitnehmerveranlagung 2015.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2015 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2020 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.
Werbungskosten noch vor dem 31.12.2020 bezahlen
Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2020 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen, etc. samt allen damit verbundenen Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc.
TIPP
Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel können als Werbungskosten abgesetzt werden, wobei hier die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt. Die Grenze erhöht sich ab dem Jahr 2020 von € 400 auf € 800.
Jobticket
Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel können seit 2013 die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel (“Jobticket”) auch dann steuerfrei vom Dienstgeber übernommen werden, wenn kein Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht (z.B. im Stadtgebiet von Wien).
Achtung: Ein reiner Kostenersatz des Arbeitgebers, ohne dazugehörige auf den Dienstgeber ausgestellte Rechnung, stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Wird das Jobticket anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns zur Verfügung gestellt und somit der bisherige Arbeitslohn gekürzt, liegt eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Gehaltsumwandlung vor.
TIPP
Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und hat insbesondere den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten.
Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2016 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2020
Wer im Jahr 2017 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehrere Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2020 rückerstatten lassen (11,4% Pensionsversicherung, 4% Krankenversicherung, 3% Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
Achtung: Die Rückerstattung ist lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!