Positiver Schritt gegen den Fachkräftemangel: Bund erleichtert das Arbeiten im Alter
Konkret müssen Arbeitnehmer:innen künftig den Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung bis zu einer Beitragsgrundlage von EUR 1.036,88 (Wert 2024 = doppelte Geringfügigkeitsgrenze) nicht selbst tragen. Der Bund übernimmt den Betrag und den Arbeitnehmer:innen bleibt somit mehr vom Bruttobezug übrig. Bei einem monatlichen Bruttozuverdienst von EUR 1.000 ersparen sich Pensionist:innen künftig EUR 1.230 pro Jahr an Pensionsversicherungsbeiträgen.
Insgesamt ist diese Änderung als positiv zu bewerten. Bisher war es wenig attraktiv, neben der Pension zusätzliches Einkommen zu erzielen, da weiterhin Pensionsbeiträge zu entrichten waren und die daraus resultierende Steigerung der Pension eher gering ausfiel. Mit der aktuellen Maßnahme wurden zumindest im Bereich niedrigerer Bezüge signifikante Verbesserungen vorgenommen und ein Anreiz geschaffen, neben dem Bezug einer Pension weiterhin tätig zu sein.
Birgit Würth, Partnerin bei Mazars Austria.