EU-Lieferkettenrichtlinie im Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, kurz als „Lieferkettenrichtlinie“, „CSDDD“ oder „CS3D“ bekannt, wurde Anfang Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht – die Mitgliedstaaten haben nun bis 26. Juni 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Lieferkettenrichtlinie verpflichtet große Unternehmen dazu, negative Menschenrechts- und Umweltauswirkungen entlang ihrer „Aktivitätenkette“ zu identifizieren, zu minimieren und – wo notwendig – Wiedergutmachung zu leisten. Die Richtlinie verlangt von betroffenen Unternehmen, Sorgfaltsprozesse für Menschenrechts- und Umweltthemen einzurichten und einen Übergangsplan für den Klimawandel zu erstellen, der im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel ist. Obwohl die CSDDD nur geschätzt 0,5 % aller Unternehmen in der EU direkt betreffen wird, ist sie als wichtige Ergänzung zu bestehenden Regulierungen, insbesondere der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vorgesehen.

    

Wo liegt der Unterschied zwischen CSRD und CSDDD? 

Während es in der CSRD primär um Offenlegungspflichten geht, verpflichtet die CSDDD Unternehmen in ihrem Anwendungsbereich zu Handlungen, um negative soziale und Umweltauswirkungen zu bekämpfen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

   

Welche Pflichten umfasst die CSDDD?

Die CSDDD definiert einige Maßnahmen, die betroffene Unternehmen setzen müssen, um ein risikobasiertes Sorgfaltssystem in Bezug auf Menschenrechts- und Umwelt-Auswirkungen zu schaffen.

Konkret verpflichtet die CSDDD betroffene Unternehmen dazu,

  • Sorgfaltspflichten (Due Diligence) in ihre Strategien und Risikomanagementsysteme zu integrieren.
  • Die Geschäftstätigkeit ihres eigenen Unternehmens, ihrer Tochterunternehmen, und – wo Berührungspunkte zu ihren geschäftlichen Aktivitäten („chain of activities“) bestehen – die ihrer Geschäftspartner abzubilden, um zu erkennen, in welchen Bereichen erhöhte Risiken für negative Menschenrechts- und Umweltauswirkungen bestehen.
  • Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren, bewerten und anhand ihres Schweregrads zu priorisieren.
  • Maßnahmen zu entwickeln, um priorisierte Impacts zu verhindern, bekämpfen, beenden oder in ihrem Ausmaß zu minimieren sowie, falls erforderlich, Wiedergutmachtung zu leisten.
  • Die Wirksamkeit gesetzter Maßnahmen zu überwachen.
  • Angemessene Stakeholdereinbindung zu betreiben, um die Identifikation von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen zu fördern.
  • Ihre Konformität mit dem 1,5°C-Klimaziel sicherstellen und einen Übergangsplan im Einklang mit den EU-Emissionsreduktionszielen erstellen.
  • Die Berichterstattung über Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten sowie den Übergangsplan für den Klimawandel in ihre CSRD-Berichterstattung zu integrieren. Die CSDDD verlangt keinen gesonderten Bericht!

   

Welche Unternehmen sind betroffen und ab wann?

Die CSDDD wird für EU- und nicht-EU-Unternehmen mit signifikanten Aktivitäten am EU-Markt gelten. Der Anwendungsbereich wird schrittweise ausgeweitet, beginnend mit den größten Unternehmen. Die nachfolgend genannten Schwellenwerte gelten sowohl für (1) einzelne Unternehmen als auch für (2) die Mutterunternehmen von Konzernen, die auf konsolidierter Ebene die Schwellenwerte erreichen:

  • Ab 2027 gilt die Richtlinie für Unternehmen oder Gruppen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR.
  • Ab 2028 gilt die Richtlinie für Unternehmen oder Gruppen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 900 Millionen Euro.
  • Ab 2029 gilt die Richtlinie in vollem Umfang: Unternehmen oder Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Mio. €.
  • Darüber hinaus fallen auch Franchise-Unternehmen in der EU mit Lizenzgebühren von mehr als 22,5 Mio. € und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 80 Mio. € sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichen Aktivitäten in der EU (mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz in der EU) in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

   

Um zu erfahren,

  • wie die CSDDD mit anderen EU-ESG-Regulierungen zusammenhängt,
  • was betroffene Unternehmen tun können, um sich vorzubereiten,
  • was auf Unternehmen zukommen kann, die zwar nicht direkt in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen, aber durch ihre Geschäftspartner evtl. indirekt betroffen sind
  • wie Forvis Mazars Sie unterstützen kann,

können Sie sich gerne hier unseren ausführlichen Guide (in englischer Sprache) herunterladen.