Sondernewsletter
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Rahmen eines gesonderten Newsletters haben wir Sie bereits über die wesentlichen Änderungen des Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) per 10. Jänner 2020 informiert. Für die Praxis ist die Einführung einer jährlichen Meldepflicht für alle nicht meldebefreiten Rechtsträger hervorzuheben. Binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG müssen die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen gemeldet werden oder die gemeldeten Daten bestätigt werden (§ 5 Abs. 1 Schlussteil WiEReG). Bei nicht Einhaltung der jährlichen Meldepflicht erfolgt eine Sanktionierung durch ein Zwangsstrafenverfahren ab 09. Februar 2021. Im Zuge dessen wird durch das BMF eine Androhung der Zwangsstrafe verschickt und eine Frist von 6 Wochen gesetzt, um die Meldung im Wirtschaftlichen Eigentümer Register durchzuführen.
Wir bieten Ihnen gerne im Rahmen einer gesonderten Beauftragung die Überwachung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Ihre wirtschaftlichen Eigentümer an. Davon sind umfasst:
- Änderungsmeldungen bzw. Bestätigungsmeldungen
- Monitoring der jährlichen Meldefristen
Sofern Sie uns mit der Abwicklung der jährlichen Meldung beauftragen möchten, bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten.
Für Fragen in Zusammenhang mit WiEReG stehen wir gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Email unter wiereg@mazars.at oder telefonisch unter +43 1 531 74-600 (Ansprechpersonen: Marlene Horatschek, Prokuristin oder Sabine Kirchgatterer, Associate Audit).
Mit freundlichen Grüßen
die Geschäftsführung sowie das gesamte Team von Mazars Austria