Newsletter 12-21
Unser monatliches Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.
Corona Kurzarbeit
Wie bereits in unserer Ausgabe 4/2021 erläutert, befinden wir uns derzeit in Phase 5 der Corona-Kurzarbeit.
Verlängerung Härtefallfonds (Phase 4)
Der Härtefallfonds, der grundsätzlich dann zusteht, wenn ein Einkommensrückgang von mindestens 40% vorliegt oder laufende Kosten nicht länger gedeckt werden können, soll ebenfalls für die Zeit November 2021 bis März 2022 verlängert werden.
Verlängerung Ausfallsbonus III
Der Ausfallsbonus wird für die Kalendermonate November 2021 bis März 2022 verlängert (Ausfallsbonus III).
Straffreiheit bei fehlerhaften COVID-19-Förderanträgen
Wenn ein Unternehmer bei der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) einen Zuschuss erhalten hat, ihm dieser jedoch nicht oder nicht in voller Höhe zusteht (weil er etwa nicht antragsberechtigt war oder eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des erhaltenen Zuschusses notwendig ist), besteht die Möglichkeit, den Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückzuzahlen.
Einbringung eines tätigkeitsbezogenen Ein-Personen-Unternehmens
In einem Erkenntnis hat sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Einbringung eines Einzelunternehmens mit rein tätigkeitsbezogenen Leistungen möglich ist.
Eckpunkte der geplanten Steuerreform 2022
Das Finanzministerium hat einen Überblick über die geplante Steuerreform veröffentlicht. Die weitere Gesetzwerdung und das Inkrafttreten bleiben abzuwarten.
Anbringen an ehemalige Finanzämter nur mehr bis 31.12.2021
Bis zum 31.12.2021 gibt es hinsichtlich Anbringen noch eine Übergangsbestimmung, dank der Anbringen als wirksam eingebracht gelten, auch wenn sie noch an die ehemaligen Finanzämter adressiert sind.
Abriss eines gekauften Gebäudes
Wenn ein Unternehmer oder Vermieter eine Liegenschaft erwirbt, auf der bereits ein Gebäude steht, so stellt sich oftmals die Frage, ob Abbruchkosten und der Wert des Gebäudes sofort als Aufwand abgeschrieben werden können oder aktiviert werden müssen.
Umsatzsteuerliche Änderungen bei Werklieferungen in Deutschland
Im Falle der Montagelieferung von ausschließlich eigenen Gegenständen ist eine Umsatzsteuer- Registrierung des Lieferanten in Deutschland erforderlich.
Kann man seiner GmbH etwas schenken?
Eine steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern auf die GmbH ist nur unter den Voraussetzungen einer Umgründung möglich. Eine „Schenkung“ an die eigene GmbH kann hingegen zu massiven Steuerlasten führen.
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