Newsletter 09-20

Unser monatliches Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.

Änderungen in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Konjunkturstärkungsgesetzes

Mit dem am 24.7.2020 verlautbarten Konjunkturstärkungsgesetz werden umfangreiche Entlastungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft eingeführt, die teils bereits rückwirkend mit 1.1.2020 in Kraft getreten sind.

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Steuerliche Behandlung von Mieterinvestitionen

Mieterinvestitionen, die über bloße Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen, sind Aufwendungen für Zu- und Umbauten an gemieteten Liegenschaften, die zum eigenen Vorteil des Mieters vorgenommen werden.

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Selbstanzeige vor Ankündigung einer Prüfung

Sollte für die Vergangenheit aus steuerlicher Sicht ein Korrekturbedarf bestehen, sollte eine dafür notwendige Selbstanzeige so rasch wie möglich, jedenfalls aber vor Ankündigung einer Prüfung durch das Finanzamt erstattet werden, um die Festsetzung einer zusätzlichen Abgabenerhöhung zu vermeiden.

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NPO-Zuschuss für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren und Kirchen

Die Corona-Krise hat auch bei vielen gemeinnützigen Organisationen zu massiven wirtschaftlichen Einbußen geführt. Aus diesem Grund wurde nunmehr für Nonprofit- Organisationen (NPO) ein Unterstützungsfonds eingerichtet, der mit Zuschüssen NPOs bei der Bewältigung der COVID-19-Krise helfen soll.

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Parifizierung eines Gebäudes kann zu Liebhaberei führen

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen abgabenrechtlich unter den Begriff der Liebhaberei und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden und (Zufalls)Gewinne sind nicht steuerpflichtig.

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Nicht abziehbare Vorsteuer ist keine Betriebsausgabe

Hat der Leistungsempfänger Kenntnis vom Umsatzsteuerbetrug des leistenden Unternehmers, droht nicht nur der Verlust des Vorsteuerabzuges, sondern auch die Geltendmachung als Betriebsausgabe.

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COVID-19: Lehrlingsförderung 2020 beantragen

Um dem Corona-bedingten Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen entgegenzuwirken, sollen Unternehmen mit bis zu € 3.000 pro Lehranfänger im Jahr 2020 unterstützt werden.

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Verlängerung der Corona-Kurzarbeit

Die ursprünglich auf drei Monate befristete Corona-Kurzarbeit kann um bis zu drei Monate verlängert werden, wobei die derzeit geltende Corona-Kurzarbeit mit 30.9.2020 ausläuft, eine weitere Verlängerung um nochmals sechs Monate (von 1.10.2020 bis 31.3.2021) aber angekündigt wurde.

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