Sonderprüfungen und besondere Prüfungen

Über die gesetzliche Prüfungen hinaus gibt es vielfältige Bereiche, in denen Sicherheit, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit durch sachverständige Dritte von Nutzen ist.

Unsere Prüfer:innenteams verfügen über umfangreiche Erfahrungen in zahlreichen Prüfungsbereichen. Hierzu zählen unter anderem folgende verpflichtende oder freiwillige Prüfungen:

  • Gründungs- und Nachgründungsprüfung
  • Prüfung von Umwandlungen
  • Verschmelzungsprüfung
  • Spaltungsprüfung
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG)
  • Prüfung nach § 36 WpHG
  • Aktienrechtliche Sonderprüfung (§§ 142-146 AktG)
  • Prospektprüfung nach IDW S4

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf? Kontaktieren Sie uns gerne!