Sonderprüfungen und besondere Prüfungen
Über die gesetzliche Prüfungen hinaus gibt es vielfältige Bereiche, in denen Sicherheit, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit durch sachverständige Dritte von Nutzen ist.
Unsere Prüfer:innenteams verfügen über umfangreiche Erfahrungen in zahlreichen Prüfungsbereichen. Hierzu zählen unter anderem folgende verpflichtende oder freiwillige Prüfungen:
- Gründungs- und Nachgründungsprüfung
- Prüfung von Umwandlungen
- Verschmelzungsprüfung
- Spaltungsprüfung
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG)
- Prüfung nach § 36 WpHG
- Aktienrechtliche Sonderprüfung (§§ 142-146 AktG)
- Prospektprüfung nach IDW S4