Abschlussprüfungen

Die Durchführung einer Abschlussprüfung ist gemäß § 316 HGB für Unternehmen mit bestimmten Größenvoraussetzungen verpflichtend. Zusätzlich bietet sich eine solche Prüfung auch als Mittel zur glaubwürdigen Darstellung des Unternehmenswertes an. Mazars führt sowohl gesetzliche als auch freiwillige Abschlussprüfungen durch und legt dabei besonderen Wert auf Wirtschaftlichkeit.

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Abschlussprüfung können wir risikoorientiert und kosteneffizient arbeiten, um unseren Kund:innen den bestmöglichen Nutzen zu bieten. Für die Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB, IAS/IFRS oder US-GAAP stehen wir als Teil der international integrierten Mazars Gruppe zur Verfügung und gewährleisten eine nahtlose und effiziente Abwicklung, auch bei weltweit agierenden Konzernen.