Überblick: Die IFRS Sustainability Disclosure Standards

Am 26. Juni 2023 veröffentlichte das International Sustainability Standards Board (ISSB) die ersten beiden IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen: IFRS S1 - Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und IFRS S2 zu klimabezogenen Angaben.

Diese Standards des ISSB legen weltweit den Grundstein für die Veröffentlichung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen. Sie bauen auf bereits anerkannten Standards und Rahmenwerken auf — wie dem Integrated Reporting Framework, den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) und den Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB). Die Vereinbarkeit mit dem obligatorischen Berichtsrahmen, einschließlich der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), wird zukünftig entscheidend sein, um eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden. Das ISSB verpflichtet sich außerdem zur Zusammenarbeit mit der Global Reporting Initiative (GRI), um sicherzustellen, dass die neuen Standards die bestehenden GRI-Standards ergänzen und mit ihnen kompatibel sind.

Die ISSB-Standards sollen die weltweit verwendeten IFRS-Rechnungslegungsstandards ergänzen, die in mehr als 140 Rechtsgebieten Anwendung finden. Das ISSB kann ihre Anwendung nicht vorschreiben. Unternehmen können sie jedoch freiwillig umsetzen, und zuständige Behörden können entscheiden, ob sie für Unternehmen verbindlich sind. Einige Länder haben bereits angekündigt, die ISSB-Standards frühzeitig anzuwenden, insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer wie Mexiko, Nigeria und Simbabwe. Andere planen, die ISSB-Standards in zukünftige Vorschriften aufzunehmen, darunter das Vereinigte Königreich und Japan.

IFRS S1

IFRS S1 basiert auf dem Grundsatz, dass Nachhaltigkeitsinformationen für die wichtigsten Interessengruppen (wie Investor:innen, Kreditgeber:innen und andere Gläubiger) nützlich sind, um die Beziehung eines Unternehmens zur Gesellschaft, zur Wirtschaft und zur Umwelt sowie den Einfluss auf die Wertschöpfung zu verstehen. Daher verlangt IFRS S1 von Unternehmen die Offenlegung von Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, die voraussichtlich die Entwicklung des Unternehmens beeinflussen werden.

IFRS S1 enthält sowohl allgemeine Anforderungen zur Gewährleistung der Einhaltung der ISSB-Standards als auch wesentliche Elemente für die vollständige Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen. Dieser Standard ähnelt einem "konzeptionellen Rahmen" und muss in Verbindung mit anderen IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen angewendet werden. Er enthält eine Reihe praktischer Leitlinien sowie spezifische Anforderungen für die Offenlegung relevanter Informationen.

IFRS S2

IFRS S2 ist der erste themenbezogene Standard des ISSB. Weitere Themen werden voraussichtlich in den kommenden Jahren durch zusätzliche Standards behandelt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf physischen Risiken (Risiken des Klimawandels aufgrund von Ereignissen oder langfristigen Entwicklungen) sowie klimabezogenen Übergangsrisiken (die mit dem Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft verbunden sind). Einige der wichtigsten Offenlegungen in IFRS S2 zielen darauf ab, ein grundlegendes Verständnis für die Unternehmensstrategie im Umgang mit klimabezogenen Risiken und Chancen zu vermitteln. Dazu gehört auch die Bewertung der Klimaresilienz des Unternehmens mithilfe klimabezogener Szenarioanalysen sowie die Darstellung der Leistung in Bezug auf diese Risiken und Chancen, einschließlich des Fortschritts bei festgelegten und/oder verpflichtenden Zielen.

IFRS S2 enthält ebenfalls Offenlegungsanforderungen zu den aktuellen und erwarteten finanziellen Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen auf die Bilanz, die Finanzlage und das Ergebnis eines Unternehmens.

Geltungsbeginn

IFRS S1 und IFRS S2 treten für Berichtsjahre in Kraft, die am 1. Januar 2024 beginnen (frühere Anwendung ist möglich, wenn beide Standards vorzeitig umgesetzt werden). Das genaue Datum der Erstanwendung hängt von den Bestimmungen der lokalen Jurisdiktionen ab oder davon, ob sich Unternehmen für eine freiwillige Umsetzung dieser Standards entscheiden. Das ISSB hat zudem einige Erleichterungen für den Übergang (sog. „transitional reliefs“) festgelegt.

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