Die von langer Hand geplante Neuorganisation der Finanzverwaltung ist seit 01.01.2021 in Kraft und bringt eine Reihe organisatorischer Änderungen.
Für die Steuerpflichtigen selbst ändert sich dadurch nicht allzu viel. Die 9-stelligen Steuernummern (z.B. 09 123/4567) wurden bereits mit 4.7.2020 „eingefroren“ und ändern sich künftig – selbst bei Übersiedlung oder Sitzverlegung – nicht mehr. Auch die meisten Bankverbindungen blieben unverändert, die Ausnahmen sind am Ende des Beitrages angeführt.
Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen:
1) Die neue Organisation im Überblick
Die bisher bestehenden Finanz- und Zollämter sowie die Organisationseinheiten Großbetriebsprüfung, Finanzpolizei und Steuerfahndung wurden folgendermaßen ersetzt:
- Finanzamt Österreich:
Das Finanzamt Österreich übernimmt alle Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit einer anderen Abgabenbehörden (siehe unterhalb) fallen. Die bisherigen Standorte der Finanzämter bleiben weitgehend als Dienststellen erhalten. All jene ehemaligen Finanzämter, die zu einer Dienststelle zusammengelegt wurden, sind unter Punkt 2) angeführt.
Die Vergabe von Steuernummern erfolgt nun ausschließlich durch das Finanzamt Österreich. Die jeweils zuständige Dienststelle orientiert sich am Wohnsitz oder dem Ort der Geschäftsleitung bzw. Sitz und kann in FinanzOnline eingesehen werden.
- Finanzamt für Großbetriebe:
In die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen künftig bundesweit unter anderem Großbetriebe mit Umsatzerlösen von mehr als € 10 Mio., Finanzdienstleister, Unternehmensgruppen iSd § 9 KStG, Stiftungen und Fonds sowie gemeinnützige Bauvereinigungen.
- Zollamt Österreich:
Das Zollamt Österreich ist im Wesentlichen als Abgaben- und Finanzstrafbehörde für bundesweite Angelegenheiten des Zollrechts, der Verbrauchsteuern sowie der Einfuhrumsatzsteuer zuständig.
- Amt für Betrugsbekämpfung:
Das Amt für Betrugsbekämpfung umfasst die Geschäftsbereiche Finanzstrafsachen, Finanzpolizei, Steuerfahndung und die Zentralstelle für Internationale Zusammenarbeit.
- Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge:
Zu den Aufgaben des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge zählen die Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung, die Kommunalsteuerprüfung und allgemeine Maßnahmen für die Erhebung von lohnabhängigen Abgaben.
- Zentrale Services:
Die zentralen Services dienen bundesweit der Unterstützung der Finanzverwaltung (z.B. in den Bereichen einheitliche Rechtsauslegung, Datenverarbeitung, Aus- und Fortbildung der Bediensteten).
2) Neue Bankverbindungen
Grundsätzlich bleiben die Bankverbindungen der bisherigen Finanzämter für die jeweiligen Dienststellen aufrecht. Jedoch kommt es aufgrund der Zusammenlegung einzelner Dienststellen zu geänderten Bankverbindungen. Die neuen Bankverbindungen können nachstehender Tabelle entnommen werden:
Ehemaliges Finanzamt | Ehemaliges Finanzamt | Bezeichnung der neuen Dienststelle und IBAN |
Wien 4/5/10 | Wien 9/18/19 Klosterneuburg | Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075 |
Gänserndorf Mistelbach | Hollabrunn Korneuburg Tulln | Weinviertel IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226 |
Neunkirchen Wr. Neustadt | Lilienfeld St. Pölten | Niederösterreich Mitte IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295 |
St. Veit Wolfsberg | Klagenfurt | Klagenfurt St. Veit Wolfsberg IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572 |
Bruck Leoben Mürzzuschlag | Graz-Umgebung | Steiermark Mitte IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698 |
Kitzbühel Lienz | Kufstein Schwaz | Tirol Ost IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839 |
Bregenz | Feldkirch | Vorarlberg IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988 |
Die Bankverbindung (IBAN) für das „neue“ Finanzamt für Großbetriebe lautet: AT88 0100 0000 0550 4116.
3) Neue Postanschriften
Für Postsendungen sind künftig folgende Anschriften zu verwenden:
Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien
Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251
1000 Wien
Zollamt Österreich
Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18
8010 Graz
Amt für Betrugsbekämpfung
Postfach 252
1000 Wien
Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge
Postfach 253
1000 Wien