Ökosoziale Steuerreform
Seit Anfang November liegt der Begutachtungsentwurf für die ökosoziale Steuerreform vor. Anfang des Jahres 2022 soll die Steuerreform im Parlament beschlossen werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Themen aufgezeigt, die durch die Steuerreform geändert werden sollen:
- unterjährige Senkung der zweiten Tarifstufe bei der Einkommensteuer von 35% auf 30% im Jahr 2022 & der dritten Tarifstufe bei der Einkommensteuer von 42% auf 40% im Jahr 2023
- Senkung der Körperschaftsteuer für die Veranlagung 2023 auf 24% und ab der Veranlagung 2024 auf 23%
- Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, Pensionisten und Selbständige
- Erhöhung des Familienbonus Plus ab 01.07.2022
- neuer Sonderausgabentatbestand für thermische Sanierung und Heizkesseltausch
- steuerfreie Gewinnbeteiligung für MitarbeiterInnen bis zu einem Betrag von € 3.000 (ab 01.01.2022)
- Erhöhung Gewinnfreibetrag von 13% auf 15%
- Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800 auf € 1.000 ab 01.01.2023
- regionaler Klimabonus unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der öffentliche Verkehrsanbindung zwischen € 100 und € 200 pro Person und Jahr
- Besteuerung von Kryptowährung (besonderer Steuersatz iHv 27,5% für alle Kryptowährungen, die seit dem 28.02.2021 angeschafft wurden)
- Investitionsfreibetrag mit Öko-Zuschlag (15% statt 10%)
- Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes für Mietkauf von 20 auf 10 Jahre
Bislang sind diese Maßnahmen vom Parlament noch nicht beschlossen worden.