Neue Home Office Bestimmungen
Alle neuen Informationen über die Home-Office Bestimmungen für Ihr Unternehmen.
- Voraussetzung: schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Unfallversicherungsschutz gilt in gleicher Weise im Home-Office wie am Arbeitsplatz
- Die unentgeltliche Überlassung von digitalen Arbeitsmitteln an den Arbeitnehmer ist ab 01.01.2021 steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Eine teilweise Privatnutzung ist unschädlich.
- Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine nicht steuerbare Homeoffice-Pauschale in der Höhe von bis zu € 3 pro Tag, gedeckelt mit 100 Homeoffice-Tagen pro Jahr, gewähren. Alternativ hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die maximal mögliche Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten zusätzlich zu den allgemeinen Werbungskostenpauschalen bei der Veranlagung der Jahre 2021-2023 geltend zu machen.
- Ab dem 01.07.2021 kann an einem Arbeitstag nur entweder das Pendlerpauschale oder das Homeoffice-Pauschale berücksichtigt werden.
- In das Lohnkonto und in den Lohnzettel L16 ist die Anzahl der Homeoffice-Tage pro Kalenderjahr und die Summe des vom Arbeitgeber nicht steuerbar ausgezahlten Homeoffice-Pauschales aufzunehmen.