Das neue Klimaticket
Um die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch attraktiver zu machen, wurde die Steuerbefreiung nun auf alle Ticketarten (Ausnahme: Einzelfahrscheine und Tageskarten) ausgedehnt, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Dies gilt somit auch für das Klimaticket.
Seit 01.07.2021 besteht die Möglichkeit der gänzlichen oder teilweisen steuerfreie Übernahme der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Arbeitnehmer die Rechnung dem Arbeitgeber vorlegt und dieser die Rechnung des Verkehrsunternehmens als Nachweis zum Lohnkonto nimmt. Die erweiterte Steuerbefreiung ist nur für Tickets anwendbar, die ab 01.07.2021 gekauft oder verlängert werden. Auch in der Sozialversicherung liegt eine Beitragsbefreiung vor. Weiters fallen weder Dienstgeberbeiträge (DB und DZ) noch Kommunalsteuer an.
Sowohl das Jobticket als auch das Öffi-Ticket und das Klimaticket gelten als Betriebsausgaben auf Seiten des Arbeitgebers. Derartige Kosten sind entsprechend der betrieblichen oder beruflichen Verwendung abzugsfähig.