Pauschalierung in Land- und Forstwirtschaft
Als „dringend notwendige bürokratische Entlastung“ begrüßt die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Mazars die ab 1. Jänner 2023 in Kraft tretende Anhebung der Umsatzgrenze für die Pauschalierung für die Land- und Forstwirtschaft von derzeit 400.000 Euro auf 600.000 Euro. Derartige Maßnahmen sollten nach Ansicht von Mazars auch auf andere Branchen ausgeweitet werden – so liege etwa die Grenze für die Kleinunternehmer-Pauschalierung in der Einkommens- und Umsatzsteuer nach wie vor bei 35.000 Euro. Darüber hinaus tritt Mazars für eine automatisierte Inflationsanpassung von steuerlichen Grenzwerten wie Kleinunternehmer-Regelung, Pendlerpauschale und Kilometergeld ein.
Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme einer Pauschalierung bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten wird mit 1. Jänner 2023 von bisher 400.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Diese Grenze gilt nicht nur für die einkommensteuerliche Einkünfteermittlung, sondern auch für die Pauschalierungsmöglichkeit in der Umsatzsteuer.
Darüber hinaus wird mit dem Teuerungs-Entlastungspaket III die Obergrenze des Einheitswertes für die Teilpauschalierung von bisher 130.000 Euro auf 165.000 Euro angehoben. Diese Erhöhung gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Umsatzgrenze von 600.000 Euro nicht überschritten wird. Zusätzlich wird die Einnahmegrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von bisher 40.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.
„Durch die Teuerung steigen zwar die Umsätze der bäuerlichen Familienbetriebe, jedoch nicht deren Einkommen. Die laufenden Kosten für Energie, Heizung oder Futtermittel verringern die Gewinne drastisch. Eine Erhöhung der Umsatzgrenze ist daher notwendig, damit unsere bäuerlichen Betriebe ohne bürokratischen Mehraufwand auch weiterhin eine gesunde und rasche Versorgung für Österreich gewährleisten können.“
Barbara Neunteufel, Prokuristin bei Mazars Austria
Entlastung auch für Kleinunternehmer:innen und Arbeitnehmer:innen
Aus Sicht von Mazars sollten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes auch für andere Branchen kommen. Die Grenze für die Kleinunternehmer-Pauschalierung etwa liege bei 35.000 Euro. Mazars verweist zusätzlich darauf, dass mit der automatisierten Valorisierung ab 2023 wohl die Einkommenssteuertarife, die Absetzbeträge, sowie die Grenze für die Sozialversicherungs-Rückerstattung automatisch angepasst werden, nicht aber Kleinunternehmer-Regelung, Pendlerpauschale oder Kilometergeld. Auch hier sei eine automatisierte Inflationsanpassung erforderlich, meint Mazars.