Anti-Teuerungspaket gegen Einkommensverlust

Die Regierung hat ein milliardenschweres Paket gegen die Teuerung geschnürt. Mit dem Anti-Teuerungspaket will die Regierung ab 2023 auch die kalte Progression abschaffen.

Entlastungmaßnahmen

  • Im August werden € 180 für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt
  • Im September fließen € 300 für Menschen mit geringem Einkommen wie etwa Sozialhilfebezieher:innen, Mindestpensionisten und Mindestpensionistinnen und Arbeitslose
  • Im Oktober erhalten alle in Österreich lebenden Erwachsenen € 250 Klimabonus plus weitere € 250 Teuerungsbonus. Für jedes Kind kommen noch € 250 dazu
  • Der erhöhte Familienbonus (€ 2.000 statt €1.500) und der erhöhte Kindermehrbetrag (€ 550 statt € 450) werden auf das ganze Jahr 2022 vorgezogen
  • Einführung eines einmaligen Teuerungsabsetzbetrags für 2022 in Höhe von € 500. Zwischen € 1.100 und € 1.800 Einkommen greifen die € 500 voll, darunter gibt es eine Einschleifung durch den Sozialversicherungsdeckel, darüber eine Einschleifregelung bis € 2.500
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung)
  • Der Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal € 500 pro Jahr) wird bis 2024 verlängert

Abschaffung der "kalten Progression"

Ab 2023 wird die kalte Progression vollständig abgeschafft. Grenzbeträge der Progressionsstufen (mit Ausnahme der 55%-Stufe) sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) werden automatisch um 2/3 der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 01.01. des Folgejahres angehoben.

Valorisierung von Sozialleistungen

Ab 01.01.2023 werden das Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, die Studienbeihilfe, die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag sowie das Kinderbetreuungsgeld (inkl. Familienzeitbonus) valorisiert. Die Basis für die jährliche Valorisierung ist die Inflation im Zeitraum Juli bis Juni.

Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen

Unternehmen, die heuer besonders unter den hohen Energiekosten leiden, werden 2022 mittels eines Zuschusses für Energie entlastet.

Strompreiskompensation

2022 wird die Strompreiskompensation für Unternehmen einen Teil der indirekten CO₂-Kosten rückvergüten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehen. Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen sind mit 75% der Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021 begrenzt.

Teuerungsprämien für Arbeitnehmer:innen

"Weiters können Unternehmen ihren Mitarbeitenden in den Jahren 2022 und 2023 eine Steuer- und Lohnnebenkostenfreie Teuerungsprämie von bis zu EUR 3.000 pro Jahr auszahlen. Ein Freibetrag in Höhe von EUR 2.000 gilt für alle Zulagen und Bonuszahlungen, der zusätzliche Bonus von EUR 1.000 kann gewährt werden, sofern dies Kollektivvertraglich geregelt wurde oder die Prämie allen Arbeitnehmer:innen einer bestimmten Gruppe zukommt. Diese Teuerungsprämie kann jedoch nicht zusätzlich zur steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung gestattet werden, weshalb es aufgrund der Lohnnebenkostenbefreiung möglich ist, für 2022 bereits gewährte Gewinnbeteiligungen nachträglich in Teuerungsprämien zu konvertieren."

Werner Braun, Partner bei Mazars Austria im Bezirksblatt Niederösterreich: Krems

Verschiebung der CO2-Bepreisung

Die CO2-Bepreisung wird von Juli 2022 auf Oktober 2022 aufgeschoben.

Senkung der Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten werden dauerhaft um 0,3 Prozentpunkte gesenkt. Der UV-Beitrag wird um 0,1 Prozentpunkte, der Beitrag zum FLAF um 0,2 Prozentpunkte auf 3,7 Prozent abgesenkt.

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