Unser monatliches Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.
Steuerliche Begünstigungen von reinen Elektro-Autos
Im Unterschied zu herkömmlichen PKW bestanden für im Unternehmen genutzte Elektro-Autos bereits bisher zahlreiche steuerliche Begünstigungen und Förderungen. In den vergangenen Monaten wurden die steuerlichen Begünstigungen noch erweitert.
Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen
Wird eine Selbstanzeige erst anlässlich finanzbehördlicher Prüfungshandlungen erstattet, muss für die strafbefreiende Wirkung dieser Selbstanzeige zusätzlich zu den verkürzten Abgaben auch eine Abgabenerhöhung entrichtet werden.
Sofortige Verwertung von Verlusten aus einem Start-up
Betriebliche Erfinder können die in der Entwicklungsphase entstehenden Verluste ohne Beschränkungen mit anderen Einkünften verrechnen, sodass eine steueroptimale Verlustverwertung erfolgen kann.
Kollektivvertrag Handel: Umstieg in das neue Gehaltssystem bis spätestens 1.1.2022
Der Kollektivvertrag Handel sieht seit 2017 ein neues Gehaltsschema vor. In dieses müssen Handelsbetriebe ihre Mitarbeiter bis spätestens 1.1.2022 überführen. Ab diesem Stichtag gilt für alle Handelsbetriebe ausnahmslos das neue Gehaltssystem.
Der Brexit und seine umsatzsteuerlichen Auswirkungen
Großbritannien ist am 31.1.2020 endgültig aus der EU ausgetreten und hat keine Verlängerung der steuerlichen Übergangsphase beantragt, weshalb Großbritannien aus steuerlicher Sicht seit 1.1.2021 Drittlandsstatus hat.
Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
Der Nationalrat hat die gesetzliche Verlängerung der 12-Monats-Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch ausgeweitet.
Corona - Verlustersatz beantragen
Alternativ zum Fixkostenzuschuss II besteht für Unternehmen, die von den Covid-19- Einschränkungen betroffen sind, die Möglichkeit, einen Verlustersatz in Höhe von bis zu € 3 Mio. zu beantragen.
Ausfallsbonus bis zu 30 % des Umsatzes
Mit dem Ausfallsbonus kann zusätzliche Hilfe bis zu 30 % des Umsatzes mit einem Deckel von € 60.000 pro Monat beantragt werden. Die gestaffelte Hilfe ist ab 16.2. beantragbar.
COVID-19- Steuermaßnahmengesetz
Der Nationalrat hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Dieses Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Im Folgenden werden ausgewählte Neuerungen überblicksmäßig dargestellt.