Die Richtlinie für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde von der EU-Kommission genehmigt

Die Frist der Voranmeldung ist seit 28. November beendet und die Zeiträume für die Antragstellung im aws-Fördermanager starten abhängig von der Reihung der Voranmeldungen und enden mit 15. Februar 2023.

       

Der Energiekostenzuschuss betrifft folgende Unternehmen mit hohem Energieverbrauch:

  • Energieintensive Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind
  • Energieintensive konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs
  • Energieintensive gemeinnützige Rechtsträger:innen mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG

Dank dieser Fördermaßnahme können Unternehmen 30% ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe sparen. Die Förderung ist in einem vierstufigen Programm mit bis zu 50 Mio. Euro Förderung pro Unternehmen geregelt – ab der Stufe zwei können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden.

Es werden Energiemehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 gefördert. Die Auszahlung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Einmalzahlung. Der Zuschussbetrag muss 2.000 Euro übersteigen und wird in der Reihenfolge der vollständig eingelangten Anträge und unter Berücksichtigung der vorhandenen Budgetmittel vergeben.

Die Energieintensität von 3% des Produktionswertes muss nur bei Unternehmen, deren Umsatz des im letztverfügbaren Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder der letztverfügbaren Einkommenssteuererklärung oder Körperschaftssteuererklärung 700.000 Euro übersteigen, nachgewiesen werden.

Die Ressourcen sind begrenzt - insgesamt steht der Bundesregierung für den Energiekostenzuschuss ein Budget von 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Nähere Details rund um den Energiekostenzuschuss finden Sie hier. Die Richtlinie können Sie hier herunterladen.

Pauschalfördermodell für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von 2.000 Euro nicht erreichen:

In Ergänzung zum aws Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses ermöglicht den Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 nicht mehr als 6.666 Euro ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von 2.000 Euro Zuschussbetrag gemäß aws Energiekostenzuschuss fallen), einen Zuschuss zu beantragen. Dafür war eine Voranmeldung NICHT erforderlich.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung der Förderung!

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